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AG Wermelskirchen, 07.08.2001 - 5 F 306/00 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Wermelskirchen, 07.08.2001 - 5 F 306/00
- OLG Köln, 01.02.2002 - 25 WF 21/02
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 01.02.2002 - 25 WF 21/02 Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Köln vom 24. August 2001 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wermelskirchen vom 7. August 2001 - Aktenzeichen 5 F 306/00 - abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Vergütung der Verfahrenspflegerin wird auf 1.071,04 EUR festgesetzt.