Rechtsprechung
AG Witten, 19.08.2014 - 2 C 1456/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,40508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung bei einem unaufklärbaren Verkehrsunfall
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus AG Witten, 19.08.2014 - 2 C 1456/13
Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, ob er den Pkw tatsächlich gar nicht oder in einer günstigeren Werkstatt hat reparieren lassen (BGH in NJW 2003, 2086). - BGH, 13.07.2010 - VI ZR 259/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere …
Auszug aus AG Witten, 19.08.2014 - 2 C 1456/13
Der Geschädigte darf seiner (fiktiven) Schadensberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrundelegen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger ermittelt hat (BGH in NJW 2010, 2941). - BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem …
Auszug aus AG Witten, 19.08.2014 - 2 C 1456/13
Die Erforderlichkeit im Sinne dieser Vorschrift richtet sich danach, wie ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer sich in der Lage des Geschädigten verhalten würde (BGH in NJW 2010, 606).