Rechtsprechung
AG Wuppertal, 08.01.2015 - 391 C 146/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütungsanspruch für die Anpassung und Eingliederung von Brücken als Eigenanteil i.R.e. zahnärztlichen Heilbehandlung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 100 (Kurzinformation)
Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Privatbehandlung | Zahnärztliche Behandlung | Einhaltung der Schriftform in Heil- und Kostenplan kann unerheblich sein
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 08.01.2015 - 391 C 146/13
- LG Wuppertal, 27.08.2015 - 9 S 52/15
- BGH, 03.11.2016 - III ZR 286/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- AG Saarbrücken, 03.11.2004 - 37 C 305/04
Auszug aus AG Wuppertal, 08.01.2015 - 391 C 146/13
Es ist treuwidriges Verhalten wenn man in Kenntnis einer persönlich treffenden Leistungspflicht Arbeiten an sich durchführen lässt und sich dann auf die Nichteinhaltung der Schriftform berufen will (AG Saarbrücken 37 C 305/04 U. 3.11.2004).
- LG Wuppertal, 27.08.2015 - 9 S 52/15
Bezahlung eines Eigenanteils für die privatzahnärztliche Behandlung i.R.d. …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal, 391 C 146/13, vom 8.1.2015 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.