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AG Wuppertal, 13.08.2019 - 43 M 2703/19 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- LG Berlin, 09.07.2015 - 51 T 438/15
Zwangsvollstreckungsverfahren: Pflicht des Gerichtsvollziehers zur …
Auszug aus AG Wuppertal, 13.08.2019 - 43 M 2703/19
In diesem Fall müsste der Schuldner nur den Namen von Klingel und Briefkasten entfernen oder einen Alias-Namen verwenden, um der Zwangsvollstreckung zu entgehen (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 09.07.2015, 51 T 438/15; LG Verden, Beschluss vom 31.05.2016, 6 T 2/16). - LG Verden, 31.05.2016 - 6 T 2/16
Auszug aus AG Wuppertal, 13.08.2019 - 43 M 2703/19
In diesem Fall müsste der Schuldner nur den Namen von Klingel und Briefkasten entfernen oder einen Alias-Namen verwenden, um der Zwangsvollstreckung zu entgehen (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 09.07.2015, 51 T 438/15; LG Verden, Beschluss vom 31.05.2016, 6 T 2/16).