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   AG Zweibrücken, 04.01.2016 - 1 C 366/15   

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AG Zweibrücken, 04.01.2016 - 1 C 366/15 (https://dejure.org/2016,3260)
AG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.01.2016 - 1 C 366/15 (https://dejure.org/2016,3260)
AG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. Januar 2016 - 1 C 366/15 (https://dejure.org/2016,3260)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    AG Zweibrücken verurteilt Versicherungsnehmer der HUK-COBURG zur Zahlung der von der HUK-COBURG gekürzten Sachverständigenkosten mit prima Urteil vom 4.1.2016 - 1 C 366/15 -.

 
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  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Zweibrücken, 04.01.2016 - 1 C 366/15
    Insoweit handelt es sich um Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde (vgl. BGH VersR 2005, 380; BGH VersR 2007, 560, BGH VersR 2014, 474).

    Erforderlich sind Herstellungskosten dann, wenn sie Aufwendungen darstellen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH VersR 2007, 560 m.w.N.).

    Das Risiko, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist, verbleibt beim Geschädigten (vgl. BGH VersR 2007, 560).

    Die Pauschalierung des Honorars, orientiert an der Schadenshöhe, trägt vielmehr dem Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten ist (vgl. BGH VersR 2007, 560).

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Zweibrücken, 04.01.2016 - 1 C 366/15
    Insoweit handelt es sich um Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde (vgl. BGH VersR 2005, 380; BGH VersR 2007, 560, BGH VersR 2014, 474).

    Hiernach ist Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten zu nehmen, insbesondere auf seine Individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten (vgl. BGHZ 132, 373, 376/377; 163, 362, 365 jew. m.w.N; zuletzt BGH VersR 2013, 1590; BGH VersR 2014, 474).

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Zweibrücken, 04.01.2016 - 1 C 366/15
    Das Gebot zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung verlangt jedoch vom Geschädigten nicht, zu Gunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (BGHZ 132, 373, 376 m.w.N.).

    Hiernach ist Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten zu nehmen, insbesondere auf seine Individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten (vgl. BGHZ 132, 373, 376/377; 163, 362, 365 jew. m.w.N; zuletzt BGH VersR 2013, 1590; BGH VersR 2014, 474).

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Zweibrücken, 04.01.2016 - 1 C 366/15
    Insoweit handelt es sich um Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde (vgl. BGH VersR 2005, 380; BGH VersR 2007, 560, BGH VersR 2014, 474).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Zweibrücken, 04.01.2016 - 1 C 366/15
    Eine solche Festlegung der Vergütung wird für den Fall des Fehlens ausdrücklicher Absprachen und Taxen nach der dem Gesetz zugrunde liegenden Wertung die Regel sein (vgl. zur Problematik BGH NJW 2006, 2472 ff. m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus AG Zweibrücken, 04.01.2016 - 1 C 366/15
    Hiernach ist Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten zu nehmen, insbesondere auf seine Individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten (vgl. BGHZ 132, 373, 376/377; 163, 362, 365 jew. m.w.N; zuletzt BGH VersR 2013, 1590; BGH VersR 2014, 474).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus AG Zweibrücken, 04.01.2016 - 1 C 366/15
    Hiernach ist Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten zu nehmen, insbesondere auf seine Individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten (vgl. BGHZ 132, 373, 376/377; 163, 362, 365 jew. m.w.N; zuletzt BGH VersR 2013, 1590; BGH VersR 2014, 474).
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum

    Auszug aus AG Zweibrücken, 04.01.2016 - 1 C 366/15
    Das gleiche gilt, wenn dem Geschädigten, selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Honorarberechnung missachtet (OLG Hamm NZV 2001, 433; DAR 1997, 275; OLG Nürnberg OLGR 2002, 471; LG Berlin NZV 2004, 635, 637).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - 3 S 82.12

    S-Schule; Schule besonderer pädagogischer Prägung; Profilzug Kunst;

    Auszug aus AG Zweibrücken, 04.01.2016 - 1 C 366/15
    Diese kann der Sachverständige auch separat in Rechnung stellen (vgl. Urteil LG Zweibrücken vom 01.02.2011, Az. 3 S 95/10; Urteil v. 25.06.2013, 3 S 82/12).
  • LG Berlin, 04.03.2004 - 17 O 382/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines am rechten Fahrbahnrand Angehaltenen mit

    Auszug aus AG Zweibrücken, 04.01.2016 - 1 C 366/15
    Das gleiche gilt, wenn dem Geschädigten, selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Honorarberechnung missachtet (OLG Hamm NZV 2001, 433; DAR 1997, 275; OLG Nürnberg OLGR 2002, 471; LG Berlin NZV 2004, 635, 637).
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