Rechtsprechung
AG Zweibrücken, 29.04.2015 - 6 C 57/15 |
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
AG Zweibrücken verurteilt mit kurzem und knappem Urteil vom 29.4.2015 - 6 C 57/15 - den Unfallverursacher zur Restschadensersatzleistung, nachdem die eintrittspflichtige Versicherung nur unzureichend Schadensersatz geleistet hat.