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AG Zwickau, 11.05.2011 - 22 C 2090/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Zu den Mietwagenkosten und zum Sachverständigenhonorar
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.01.2010 - VI ZR 112/09
Mietwagennahme nach Kfz-Unfall: Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei …
Auszug aus AG Zwickau, 11.05.2011 - 22 C 2090/10
Der Kläger war auch nicht verpflichtet, nach der Mitteilung der Beklagten, dass es günstigere Mietwagen gibt, sich bei einem anderen Anbieter ein anderes Mietfahrzeug anzumieten, selbst wenn er die Mitteilung erhalten hat, da er gerade erst den Mietvertrag abgeschlossen hatte (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2010. Az.: VI ZR 112/09, Rdz. 14, recherchiert über juris). - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Zwickau, 11.05.2011 - 22 C 2090/10
Die Berechnungsmethode des Sachverstandigen ... , das Grundhonorar anhand der Höhe des ermittelten Schadens zu berechnen, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2007, Aktenzeichen: VI ZR 67/06, recherchiert über juris). - BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08
Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für …
Auszug aus AG Zwickau, 11.05.2011 - 22 C 2090/10
Allerdings verstößt er nicht automatisch gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, weil er etwa ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber dem Normaltarif teurer ist, wobei die Besonderheiten des Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen (BGH, Urteil vom 02.02.2010, Aktenzeichen: VI ZR 139/08, veröffentlich in der Rechtssprechungsübersicht des BGH).
- BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten
Auszug aus AG Zwickau, 11.05.2011 - 22 C 2090/10
Die Schwacke-Metpreisliste wird auch vom Bundesgerichtshof grundsätzlich als geeignete Schätzgrundlage angesehen (zuletzt BGH, Entscheidung vom 02.02.2010, Az.: VI ZR 7/09, recherchiert über juris). - BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09
Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht …
Auszug aus AG Zwickau, 11.05.2011 - 22 C 2090/10
Aufgrund der vorliegenden Umstände ist nicht von einer Not- oder Eilsituation auszugehen, der die Anmietung zum Unfallersatztarif ohne Erkundigungspflicht rechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 09.03.2010, Aktenzeichen: VI ZR 6/09, recherchiert über juris): Der Unfall ereignete sich an einem Dienstag gegen 16:10 Uhr. - OLG Dresden, 18.02.2009 - 7 U 1734/08
Auszug aus AG Zwickau, 11.05.2011 - 22 C 2090/10
Das Gericht hat bei der Prüfung der Angemessenheit die Entscheidung des Landgerichts Zwickau vom 06.10.2008 (Aktenzeichen: 3 O 1576/06 in der Fassung des Beschlusses des Oberlandesgerichts Dresden vom 02.04.2009, Aktenzeichen: 7 U 1734/08) zugrundegelegt.