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   AG Augsburg, 23.08.2012 - 72 C 676/12   

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https://dejure.org/2012,57879
AG Augsburg, 23.08.2012 - 72 C 676/12 (https://dejure.org/2012,57879)
AG Augsburg, Entscheidung vom 23.08.2012 - 72 C 676/12 (https://dejure.org/2012,57879)
AG Augsburg, Entscheidung vom 23. August 2012 - 72 C 676/12 (https://dejure.org/2012,57879)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    Mit bemerkenswert klarem Urteil HUK-Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Augsburg, 23.08.2012 - 72 C 676/12
    Kosten eines vom Geschädigtem eines Verkehrsunfalles eingeholten Privatgutachtens sind grundsätzlich nach § 249 BGB ersatzfähig, sofern sie zweckmäßig sind und den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen nicht übersteigen (BGH, Urteil vom 23.01.2007 - VI ZR 67/06; BGH, Urteil vom 6. November 1973 - VI ZR 27/73).

    Hierbei verbleibt für ihn allerdings das Risiko, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prazess als zu teuer erweist (BGH, Urteil vom 23.01.2007 - VI ZR 67/06).

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Augsburg, 23.08.2012 - 72 C 676/12
    Hierbei kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (BGH, Urteil vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03; BGHZ 54, 82, 85 und 61, 346, 349 f.).

    Die Bewertung der Erforderlichkeit richtet sich nach der Sicht eines verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigten, der nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachtet hätte (BGH, Urteil vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03).

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus AG Augsburg, 23.08.2012 - 72 C 676/12
    Kosten eines vom Geschädigtem eines Verkehrsunfalles eingeholten Privatgutachtens sind grundsätzlich nach § 249 BGB ersatzfähig, sofern sie zweckmäßig sind und den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen nicht übersteigen (BGH, Urteil vom 23.01.2007 - VI ZR 67/06; BGH, Urteil vom 6. November 1973 - VI ZR 27/73).

    Hierbei kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (BGH, Urteil vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03; BGHZ 54, 82, 85 und 61, 346, 349 f.).

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus AG Augsburg, 23.08.2012 - 72 C 676/12
    Hierbei kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (BGH, Urteil vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03; BGHZ 54, 82, 85 und 61, 346, 349 f.).
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