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   AG Bergisch Gladbach, 27.06.2011 - 63 C 86/11   

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https://dejure.org/2011,34175
AG Bergisch Gladbach, 27.06.2011 - 63 C 86/11 (https://dejure.org/2011,34175)
AG Bergisch Gladbach, Entscheidung vom 27.06.2011 - 63 C 86/11 (https://dejure.org/2011,34175)
AG Bergisch Gladbach, Entscheidung vom 27. Juni 2011 - 63 C 86/11 (https://dejure.org/2011,34175)
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  • OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - 15 U 41/04

    Wiederholungsgefahr bei Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 27.06.2011 - 63 C 86/11
    Die einzelne E-Mail darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern ist als Teil des nach allgemeiner Auffassung zu bekämpfenden Spammings aufzufassen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.2004, Az. I-15 U 41/04, 15 U 41/04, Rn 26 - zit. n. Juris).
  • LG Berlin, 02.07.2004 - 15 O 653/03

    Zur Geltungsdauer einer erteilten Einwilligung in die Zusendung von Werbemails

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 27.06.2011 - 63 C 86/11
    Auf Grund der Ausuferungsgefahr, die die kostengünstige E-Mail Werbung mit sich bringt, muss der einzelne Mitverursacher auch für die Gesamtwirkung einstehen, die durch das Zusenden unerlaubter werbender E-Mails entsteht (vgl. LG Berlin, NJW-RR 2004, 1631, 1632).
  • OLG Köln, 22.05.2009 - 19 W 5/09

    Streitwert eines Verfahrens wegen unerwünschter E-Mail-Werbung

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 27.06.2011 - 63 C 86/11
    Unter Abwägung der Interessen und der gerichtsbekannten Beeinträchtigung durch unerwünschte Werbeemails, die zweifelsohne eine unerlaubte Handlung darstellen (s.o.), geht das Gericht hier von einem Gegenstandswert von EUR 500, 00 aus (OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Köln, Beschluss. vom 22 05 2009, BeckRS 2010, 13634).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2008 - 6 W 121/07

    Bestimmung des Streitwerts bei Zusendung von ungebetenen E-Mails

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 27.06.2011 - 63 C 86/11
    Vielmehr ist der Gegenstandswert anhand der Beeinträchtigung der Klägerin zu bemessen, die diese durch das Zusenden der unerbetenen Emails droht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2008, Az. 6 W 121/07 - zit. n. beck online).
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