Rechtsprechung
   AG Biedenkopf, 07.08.2012 - 32 F 199/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46770
AG Biedenkopf, 07.08.2012 - 32 F 199/12 (https://dejure.org/2012,46770)
AG Biedenkopf, Entscheidung vom 07.08.2012 - 32 F 199/12 (https://dejure.org/2012,46770)
AG Biedenkopf, Entscheidung vom 07. August 2012 - 32 F 199/12 (https://dejure.org/2012,46770)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,46770) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 21.08.2015 - 16 UF 93/15

    Maßgeblichkeit des Ausgleichswerts vor Abzug der Teilungskosten für die

    Der in § 18 Abs. 3 VersAusglG verwendete Begriff " Ausgleichswert" ist nicht als der "tatsächlich auszugleichende Wert" zu verstehen (vgl. Palandt/Brudermüller, BGB, § 18 VersAusglG Rn 5 unter Hinweis auf OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.01.2013 - 2 UF 333/12 Rn 20 ff - , FamRZ 2013, 1804 , Ermann/Norpoth, BGB, 18. Aufl., § 18 Rn 4, a.A. Amtsgericht Biedenkopf, Beschluss vom 07.08.2012, 32 F 199/12 S, ; Johannsen/Henrich/Holzwarth, Familienrecht, 6. Aufl., § 18 Rn 4)).

    Die vom Amtsgericht Biedenkopf (Amtsgericht Biedenkopf, Beschluss vom 07.08.2012, 32 F 199/12 S , ) vertretene Rechtsansicht, unter Ausgleichswert im Sinne des § 18 Abs. 2 und 3 VersAusglG sei der tatsächlich auszugleichende Wert zu verstehen, also der hälftige Ehezeitanteil nach Abzug der Teilungskosten, teilt der Senat nicht.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht