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   AG Bocholt, 22.12.2016 - 3 Ds 540 Js 1187/15 - 290/16   

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https://dejure.org/2016,59631
AG Bocholt, 22.12.2016 - 3 Ds 540 Js 1187/15 - 290/16 (https://dejure.org/2016,59631)
AG Bocholt, Entscheidung vom 22.12.2016 - 3 Ds 540 Js 1187/15 - 290/16 (https://dejure.org/2016,59631)
AG Bocholt, Entscheidung vom 22. Dezember 2016 - 3 Ds 540 Js 1187/15 - 290/16 (https://dejure.org/2016,59631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bejahung eines hinreichenden Tatverdachts der Verbreitung pornographischer Schriften im Falle des Auffindens von kinderpornographischem Material auf dem Computer des Angeschuldigten; Möglichkeiten zur Erschütterung des Anscheinsbeweises der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerlegung der Vermutung des Besitzes kinderpornographischen Materials

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 20.04.2016 - 6 W 37/16

    Begriff der offensichtlichen Rechtsverletzung; Verletzung des Urheberrechts durch

    Auszug aus AG Bocholt, 22.12.2016 - 3 Ds 290/16
    Es ist also durchaus denkbar, dass vor einem längeren Zeitraum die Filme beispielsweise vom Sohn des Angeschuldigten heruntergeladen wurden und die Fragmentdateien dann entsprechend abgespeichert und freigegeben wurden mit der Folge, dass wenn der Angeschuldigte ohne Kenntnis des Inhalts dieser Dateien seinen Rechner mit dem Netz verbindet jedermann Zugriff hat auf diese Dateien ohne dass der Angeschuldigte überhaupt Kenntnis hiervon hat (Vergleiche hierzu: Hilgert Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 20.04.2016 MMR 2016, 773, 775 näher zur Problematik des Filesharings Vergleiche Hilgert/Greeth Urheberrechtsverletzungen im Internet Randnummer 775ff.).
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus AG Bocholt, 22.12.2016 - 3 Ds 290/16
    Solche tatsächlichen Vermutungen können jedoch entkräftet werden, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass auch Dritte entweder in der Vergangenheit den Computer benutzt haben oder parallel zum Angeschuldigten nutzten (Vergleiche BGH, GRUR 2013, 511, 514 zur vergleichbaren Problematik der Täterschaft des Anschlussinhabers).
  • AG Hamburg, 08.08.2014 - 36a C 327/13

    Filesharing: Unstimmigkeiten bei Zeitangaben

    Auszug aus AG Bocholt, 22.12.2016 - 3 Ds 290/16
    Hier kann es durchaus zu Fehlern, Zahlendrehern und ähnlichem kommen sodass für eine ordnungsgemäße Beweisführung im Strafprozess eigentlich sinnvoll wäre, wenn auch der Provider durch Screenshots nachweisen würde, dass er ordnungsgemäß gearbeitet hat (Vergleiche insoweit Hilgert Anmerkung zum Urteil des AG Hamburg MMR 2014, 839, 840 mit Hinweis auf Hilgert/Greeth Urheberrechtsverletzungen im Internet Randnummer 829).
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