Rechtsprechung
AG Bonn, 16.04.2009 - 2 C 490/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,38418) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Mietwagenkosten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
Auszug aus AG Bonn, 16.04.2009 - 2 C 490/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Tatrichter in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke -Mietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermitteln, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (zuletzt BGH, Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 308/07 ). - LG Bonn, 28.02.2007 - 5 S 159/06
Nach der Schwacke-Liste ermittelten Normaltarif
Auszug aus AG Bonn, 16.04.2009 - 2 C 490/08
Der dafür gerechtfertigte Zuschlag ist nach der ständigen Rechtssprechung des Landgerichts Bonn pauschal mit 25 % zu bemessen (Urteil des Landgerichts Bonn vom 07.02.2007 - 5 S 159/06).