Rechtsprechung
AG Bremen, 07.05.2008 - 9 C 338/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,49016) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.09.1988 - VIII ZR 160/87
Täuschung des Leasinggebers durch den Lieferanten
Auszug aus AG Bremen, 07.05.2008 - 9 C 338/07
Hierbei kann offen bleiben, ob sich die Klägerin nicht unbedingt das Verhalten der Mitarbeiter der ... zurechnen lassen muss (vgl. BGH, NJW 1989, 287 [BGH 28.09.1988 - VIII ZR 160/87] f).Denn auf Verschulden des Getäuschten kommt es nicht an ( BGH, NJW 1989, 287, 288 [BGH 28.09.1988 - VIII ZR 160/87] ).
- BGH, 09.04.1992 - IX ZR 145/91
Fahrlässige Unkenntnis bei von Drittem verübten arglistigen Täuschung; Rückgabe …
Auszug aus AG Bremen, 07.05.2008 - 9 C 338/07
Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Willenserklärung nicht einwandfrei zustande gekommen ist, muss der Erklärungsempfänger diesen nachgehen ( BGH, NJW-RR 1992, 1005 [BGH 09.04.1992 - IX ZR 145/91] ).