Rechtsprechung
AG Bremen, 17.03.2011 - 9 C 153/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Besprechungen u.ä.
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Fiktive Reparatur: Einbezug von Sonderkonditionen - Verweis auf Freie Werkstätten ist grundsätzlich möglich
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem …
Auszug aus AG Bremen, 17.03.2011 - 9 C 153/10
Die Entscheidung des BGH, Urteil vom 20. Oktober 2009, VI ZR 53/09, NJW 2010, 606 ist restriktiv anzuwenden.Dies kann etwa auch dann der Fall sein, wenn der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen (BGH, NJW 2010, 606; a.A. hinsichtlich des Aspektes der Sonderkonditionen: AG Hagen, Urteil vom 07.10.2010, 10 C 133/10-JURIS- mit beachtlichen Argumenten).
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus AG Bremen, 17.03.2011 - 9 C 153/10
1.1 Der Geschädigte darf im Rahmen einer fiktiven Abrechnung eines Unfallschadens zwar grundsätzlich auf die Kosten einer markengebundenen Fachwerkstatt abstellen; bei Abrechnung auf Gutachtenbasis muss er sich aufgrund seiner Schadensminderungspflicht gemäß § 254 II BGB aber gegebenenfalls auf eine ohne weiteres und mühelos zugängliche, günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweisen lassen (BGH, NJW 2003, 2086). - BGH, 13.02.2007 - VI ZB 39/06
Einbeziehung der Kosten eines vorprozessual eingeholten …
Auszug aus AG Bremen, 17.03.2011 - 9 C 153/10
Die außergerichtlichen Gutachterkosten und die Pauschale stellen keine Nebenforderung im Sinne des § 4 ZPO dar und sind im Rahmen der Auslagenberechnung streitwerterhöhend zu berücksichtigen (BGH, NJW 2007, 1752).
- LG Mannheim, 22.10.2010 - 1 S 163/09
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Verweisung auf eine günstigere …
Auszug aus AG Bremen, 17.03.2011 - 9 C 153/10
Die Aussage, dass der Zeuge nicht wisse, warum carexpert im vorliegenden Fall ausnahmsweise auf den Normaltarif abgestellt habe, war glaubhaft, zumal der Zeuge bereits zuvor erklärt hatte, dass der Normaltarif bei 80 EUR, bzw. 85 EUR liege; die Sonderkonditionen haben sich hinsichtlich der Stundenverrechnungssätze vorliegend also nicht ausgewirkt und sind daher unbeachtlich (vgl. hierzu: LG Mannheim, NJW-RR 2011, 180). - LG Krefeld, 18.03.2010 - 3 S 30/09
Abrechnung von fiktiven Reparaturkosten entsprechend einem …
Auszug aus AG Bremen, 17.03.2011 - 9 C 153/10
Die Firma G... hat ihren Sitz innerhalb eines 25-Kilometerradius zum Wohnsitz des Klägers (Luftlinie ca. 15 km) und hätte von diesem - nach der erfolgten Informationsmitteilung durch die Beklagte (vgl. hierzu: LG Krefeld, NJW 2010, 3040) - mühelos aufgesucht werden können. - AG Hagen, 07.10.2010 - 10 C 133/10
Verzug eines Haftpflichtversicherers in Kfz-Schadensersatzfällen vor Ablauf von …
Auszug aus AG Bremen, 17.03.2011 - 9 C 153/10
Dies kann etwa auch dann der Fall sein, wenn der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen (BGH, NJW 2010, 606; a.A. hinsichtlich des Aspektes der Sonderkonditionen: AG Hagen, Urteil vom 07.10.2010, 10 C 133/10-JURIS- mit beachtlichen Argumenten).