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   AG Coburg, 12.12.2016 - 15 C 1482/16   

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https://dejure.org/2016,73820
AG Coburg, 12.12.2016 - 15 C 1482/16 (https://dejure.org/2016,73820)
AG Coburg, Entscheidung vom 12.12.2016 - 15 C 1482/16 (https://dejure.org/2016,73820)
AG Coburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2016 - 15 C 1482/16 (https://dejure.org/2016,73820)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Ersatzfähige Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall können auf der Grundlage der BVSK-Honorarbefragung 2015 geschätzt werden

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Coburg, 12.12.2016 - 15 C 1482/16
    Liegen die mit dem Sachverständigen vereinbarten oder von diesem berechneten Preise für den Geschädigten erkennbar erheblich über den üblichen Preisen, so sind sie bereits deshalb nicht geeignet, den erforderlichen Aufwand abzubilden (vgl. BGH, NJW 2014, 3151 ff., Rdnr. 14-17, zitiert nach Juris, m.w. Rechtsprechungsnachweisen).

    Nichts anderes gilt, wenn die Sachverständigenkosten durch den Sachverständigen selbst oder einen Dritten aus abgetretenem Recht eingeklagt werden, vgl. BGH, Urteil vom 22.7.2014, Az. VI ZR 357/13, in dem der BGH im Rahmen einer Klage des Sachverständigen aus abgetretenem Recht diese Grundsätze für die Beurteilung heranzieht.

    Zwar hat der BGH in seinem Urteil vom 22.7.2014, Az. VI ZR 357/13, revisionsrechtlich nicht beanstandet, dass das Berufungsgericht die BVSK-Befragung nicht als geeignete Schätzgrundlage für die Nebenkosten angesehen hat.

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Coburg, 12.12.2016 - 15 C 1482/16
    Die Berücksichtigung von derartigen Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung ist anerkannt und grundsätzlich zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2008, Az.: VI ZR 164/07, OLG Dresden, Urteil vom 19.02.2014, Az.: 7 U 111/12).
  • OLG Dresden, 19.02.2014 - 7 U 111/12

    Einziehungsabgetretener Forderung auf Erstattung von Sachverständigenhonorar;

    Auszug aus AG Coburg, 12.12.2016 - 15 C 1482/16
    Die Berücksichtigung von derartigen Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung ist anerkannt und grundsätzlich zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2008, Az.: VI ZR 164/07, OLG Dresden, Urteil vom 19.02.2014, Az.: 7 U 111/12).
  • LG Coburg, 30.06.2017 - 33 S 150/16

    Anspruch auf Ersatz von Sachverständigenkosten - Unwirksamkeit einer

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Coburg vom 12.12.2016, Az. 15 C 1482/16, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 12.12.16 verkündeten und der Klägerin am 19.12.16 zugestellten Urteils des Amtsgerichts Coburg, Az. 15 C 1482/16, die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 45, 77 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • AG Bad Kissingen, 25.04.2023 - 72 C 3/23
    Das Gericht schließtsich insoweit den Ausführungen des Amtsgerichts Coburg in seinem Urteil vom 11.12.2016, Az 15 C 1482/16, BeckRS 2016, 1332070, beck-online an: Unter Berücksichtigung der subjektiven Schadensbetrachtung liegt nämlich nach der aktu- eilen Rechtsprechung der Kammer, an der weiter festgehalten wird, eine evidente Überschreitung der üblichen Kosten nur dann vor, wenn der vom Sachverständigen abgerechnete Betrag oberhalb des höchsten Wertes liegt, der regelmäßig in HB III bzw. HB V ab gebildet ist.
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