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   AG Dieburg, 13.03.2018 - 2 C 22/17 (29)   

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https://dejure.org/2018,43517
AG Dieburg, 13.03.2018 - 2 C 22/17 (29) (https://dejure.org/2018,43517)
AG Dieburg, Entscheidung vom 13.03.2018 - 2 C 22/17 (29) (https://dejure.org/2018,43517)
AG Dieburg, Entscheidung vom 13. März 2018 - 2 C 22/17 (29) (https://dejure.org/2018,43517)
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  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15

    Wohnungseigentümerbeschluss: Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls

    Auszug aus AG Dieburg, 13.03.2018 - 2 C 22/17
    Nur dann ist sichergestellt, dass ein Dritter, insbesondere ein Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers dem Beschluss entnehmen kann, welchen Inhalt er hat (BGH, Urteil vom 08.04.2016, V ZR 104/15, zitiert nach BeckRS 2016, 11504).

    Nur dann ist sichergestellt, dass ein Dritter, insbesondere ein Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers dem Beschluss entnehmen kann, welchen Inhalt er hat (BGH, Urt. v. 08.04.2016, V ZR 104/15).

  • BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des

    Auszug aus AG Dieburg, 13.03.2018 - 2 C 22/17
    Eine solche Bestimmung ist wirksam (BGH, Beschluss vom 24.02.1994 - V ZB 43/93, NJW 1994, 2950; BayObLG, Beschluss vom 13.06.1979 - BReg.
  • LG Gera, 16.02.2015 - 5 S 23/14
    Auszug aus AG Dieburg, 13.03.2018 - 2 C 22/17
    Ein Beschluss über die Jahresabrechnung ist nicht hinreichend bestimmt, wenn er nicht auf die beschlossenen Gesamt- und Einzelabrechnungen verweist und somit nicht bereits durch Einblick in die Niederschrift und Beschlusssammlung jedem Wohnungseigentümer, der auch nicht bei der Beschlussfassung zugegen war, ermöglicht zu erkennen, was gilt (LG Gera, Urteil vom 16.02.2015 - 5 S 23/14, LSK 2015, 300420 = ZMR 2015, 481).
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