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   AG Dortmund, 30.01.2015 - 436 C 5546/13   

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https://dejure.org/2015,18010
AG Dortmund, 30.01.2015 - 436 C 5546/13 (https://dejure.org/2015,18010)
AG Dortmund, Entscheidung vom 30.01.2015 - 436 C 5546/13 (https://dejure.org/2015,18010)
AG Dortmund, Entscheidung vom 30. Januar 2015 - 436 C 5546/13 (https://dejure.org/2015,18010)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regressanspruch eines Kfz-Haftpflichtversicherers bei Aufklärungsobliegenheitsverletzung; Kausalität der Verletzung der Obliegenheit für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles oder für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des ...

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Regress Kfz-Haftpflicht bei Unfallflucht: Unfallfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Regressanspruch des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Unfallflucht?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Regressanspruch des Versicherers aufgrund unerlaubten Entfernens vom Unfallort bei fehlendem Einfluss der Aufklärungsobliegenheitsverletzung auf Unfallregulierung - Fehlender Einfluss bei Stellung des Unfallflüchtigen am Unfallort wenige Minuten nach Unfall

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Auszug aus AG Dortmund, 30.01.2015 - 436 C 5546/13
    Die strafrechtliche Verurteilung - erst Recht nicht die Einstellung des Strafverfahrens gem. § 153 a StPO - wegen Unfallflucht bedeutet nicht ohne weiteres die Annahme einer arglistigen Obliegenheitsverletzung (vgl. LG Bonn, Urteil vom 15.11.2012, AZ 6 S 63/12; LG Duisburg, Urteil vom 15.03.2013, AZ 7 S 104/12) Die arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten die Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2012, IV ZR 97/11).
  • BGH, 04.04.2001 - IV ZR 63/00

    Unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls in der

    Auszug aus AG Dortmund, 30.01.2015 - 436 C 5546/13
    Auch die Klägerin hat auf den Hinweis des Gerichts vom 08.08.2014 nicht dargelegt, in welcher Höhe eine Regulierung des Schadens erfolgt wäre, wenn der Beklagten selbst die Polizei verständigt hätte (zur sekundären Darlegungslast vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2001, IV ZR 63/00).
  • LG Duisburg, 15.03.2013 - 7 S 104/12

    Ausschluss eines Kausalitätsgegenbeweises nach § 28 Abs. 3 VVG durch unerlaubtes

    Auszug aus AG Dortmund, 30.01.2015 - 436 C 5546/13
    Die strafrechtliche Verurteilung - erst Recht nicht die Einstellung des Strafverfahrens gem. § 153 a StPO - wegen Unfallflucht bedeutet nicht ohne weiteres die Annahme einer arglistigen Obliegenheitsverletzung (vgl. LG Bonn, Urteil vom 15.11.2012, AZ 6 S 63/12; LG Duisburg, Urteil vom 15.03.2013, AZ 7 S 104/12) Die arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten die Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2012, IV ZR 97/11).
  • LG Bonn, 15.11.2012 - 6 S 63/12

    Notwendige Voraussetzungen von Arglist gegenüber dem Haftpflichtversicherer für

    Auszug aus AG Dortmund, 30.01.2015 - 436 C 5546/13
    Die strafrechtliche Verurteilung - erst Recht nicht die Einstellung des Strafverfahrens gem. § 153 a StPO - wegen Unfallflucht bedeutet nicht ohne weiteres die Annahme einer arglistigen Obliegenheitsverletzung (vgl. LG Bonn, Urteil vom 15.11.2012, AZ 6 S 63/12; LG Duisburg, Urteil vom 15.03.2013, AZ 7 S 104/12) Die arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten die Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2012, IV ZR 97/11).
  • AG Emmendingen, 15.03.2016 - 7 C 326/15

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Regress nach Unfallflucht nicht immer!

    Eine Obliegenheitsverletzung in Form einer ist nicht kausal, wenn der Fahrer - wie im vorliegenden Fall - einige Minuten nach dem Unfall von der Polizei gestellt wird (vgl. AG Dortmund, Urteil vom 30.01.2015 - 436 C 5546/13 - Juris).
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