Rechtsprechung
AG Duisburg, 08.08.2012 - 50 C 3057/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,50521) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungsfreiheit der Haftpflichtversicherung bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Duisburg, 08.08.2012 - 50 C 3057/11
- LG Duisburg, 15.03.2013 - 7 S 104/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99
Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger …
Auszug aus AG Duisburg, 08.08.2012 - 50 C 3057/11
Arglistig handelt ein Versicherungsnehmer bereits dann, wenn er sich bewusst ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH VersR 2000, 222). - AG Krefeld, 23.11.2011 - 7 C 208/11
Leistungsfreiheit eines Versicherers bei Verlassen der Unfallstelle durch den …
Auszug aus AG Duisburg, 08.08.2012 - 50 C 3057/11
Das Verlassen der Unfallstelle schränkt die Möglichkeit des Versicherers ein, Feststellungen zu treffen, die zur Aufklärung des Sachverhalts oder zur Minderung des Schadens dienlich sein können, und stellt deshalb selbst bei eindeutiger Haftungslage ein vertragswidriges Verhalten des Versicherungsnehmers dar (vgl. insoweit AG Krefeld, Urteil vom 23.11.2011, Az.: 7 C 208/11).
- LG Duisburg, 15.03.2013 - 7 S 104/12
Ausschluss eines Kausalitätsgegenbeweises nach § 28 Abs. 3 VVG durch unerlaubtes …
Auf die Berufung des Beklagten zu 2) wird das am 08.08.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg (50 C 3057/11) teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.