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   AG Einbeck, 18.08.2003 - 2 L 13/02   

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https://dejure.org/2003,69521
AG Einbeck, 18.08.2003 - 2 L 13/02 (https://dejure.org/2003,69521)
AG Einbeck, Entscheidung vom 18.08.2003 - 2 L 13/02 (https://dejure.org/2003,69521)
AG Einbeck, Entscheidung vom 18. August 2003 - 2 L 13/02 (https://dejure.org/2003,69521)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2006 - 2 L 66/05

    Anordnung zur Beseitigung einer Lagerhalle

    Die Beseitigungsanordnung ist auch nicht deshalb unverhältnismäßig, weil das Gebäude in seiner ursprünglichen Gestalt bereits im Jahre 1982 errichtet worden war und daher vor den streitigen Umbaumaßnahmen wegen § 11 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 der Verordnung über Bevölkerungsbauwerke vom 08.11.1984 (DDR-GBl S. 433), geändert durch die zweite Verordnung vom 13.07.1989 (DDR-GBl. S. 191) - BevBauwV - eine Beseitigungsverfügung nicht mehr hätte ergehen können (vgl. hierzu Beschl. d. Senats v. 17.04.2004 - 2 L 13/02 -).

    Die Vorschrift des § 11 Abs. 3 BevBauwV verschaffte lediglich eine verfahrensrechtliche Rechtsposition, indem sie die Betroffenen vor einem Einschreiten gegen die rechtswidrigen Baumaßnahmen im Wege der Beseitigungsanordnung bewahrte, ohne allerdings das Gebäude zu "legalisieren" (vgl. Beschl. d. Senats v. 17.04.2004, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2006 - 2 L 680/04

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Ungeachtet des Außerkrafttretens der BevBauwV am 20.07.1990 kommt damit die Beseitigung eines Bauwerks nicht mehr in Betracht, wenn es - wie hier - unter der Geltung dieser Verordnung fünf Jahre lang unbeanstandet geblieben war (vgl. Beschl. d. Senats v. 17.05.2004 - 2 L 13/02 - ThürOVG, Urt. v. 18.12.2002 - 1 KO 639/01 -, UPR 2003, 196).
  • LG Göttingen, 12.12.2003 - 10 T 131/03

    Grundsätze für die Berechnung der Vergütung eines Zwangsverwalters;

    In dem Zwangsverwaltungsverfahren ... hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts Göttingen durch H. als Einzelrichterin auf die sofortige Beschwerde der Schuldner vom 12.09.2003 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Einbeck vom 18.08.2003 - 2 L 13/02 - am 12.12.2003 beschlossen :.
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