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   AG Erkelenz, 23.02.2010 - 14 C 352/09   

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https://dejure.org/2010,20638
AG Erkelenz, 23.02.2010 - 14 C 352/09 (https://dejure.org/2010,20638)
AG Erkelenz, Entscheidung vom 23.02.2010 - 14 C 352/09 (https://dejure.org/2010,20638)
AG Erkelenz, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 14 C 352/09 (https://dejure.org/2010,20638)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs durch Ermittlung des Normaltarifs auf Grundlage des "Schwacke-Automietpreis-Spiegels" (Schwacke-Liste); Anforderungen an die klageweise Geltendmachung der Erforderlichkeit eines gewissen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Bonn, 26.06.2009 - 15 O 7/09

    Unfallersatztarif, Erforderlichkeit der Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Erkelenz, 23.02.2010 - 14 C 352/09
    Er hat regelmäßig ein schutzwürdiges Interesse daran, für die Kosten einer eventuellen Beschädigung des Mietfahrzeugs nicht selbst aufkommen zu müssen, zumal Mietwagen in der Regel neuer und damit höherwertiger sind als die beschädigten Fahrzeuge (vgl. LG Bonn, Urteil vom 26.06.2009, Az.: 15 O 7/09).

    Vielmehr ist es Sache des Autovermieters und liegt in seinem kalkulatorischen Ermessen, ob er die durch die Vorhaltung von Winterreifen begründeten Mehrkosten bei der Preisgestaltung als Preisbestandteil des Normaltarifs berücksichtigt oder Zusatzkosten für Winterreifen in Rechnung stellt, wenn sie tatsächlich in Anspruch genommen worden sind (vgl. LG Bonn, Urteil vom 26.06.2009, Az.: 15 O 7/09).

    Es ist einem Geschädigten nicht zuzumuten, Zeit für eine umständliche Ermittlung anderer Fahrtmöglichkeiten bzw. Eigenbeschaffung aufzuwenden und dafür finanziell in Vorleistung zu gehen, wenn hierdurch die Kosten voraussichtlich nur unwesentlich und je nach örtlicher Lage gar nicht gemindert werden können (vgl. LG Bonn, Urteil vom 26.06.2009, Az.: 15 O 7/09).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Erkelenz, 23.02.2010 - 14 C 352/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen keine Bedenken gegen die Ermittlung des Normaltarifs gemäß § 287 ZPO auf der Grundlage des gewichteten Mittels (sog. Modus) des "Schwacke-Automietpreis-Spiegels" (Schwacke-Liste) im Postleitzahlengebiet des Geschädigten (vgl. BGH NJW 2008, 1519, 1520 m.w.Nachw.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf die Schadenshöhe nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden (BGH NJW 2008, 1519 1520).

  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus AG Erkelenz, 23.02.2010 - 14 C 352/09
    Die Kosten für einen Zusatzfahrer sind dann zu erstatten, wenn auch das unfallbeschädigte Fahrzeug von einer weiteren Person (oder mehreren) gefahren wurde (vgl. OLG Köln NZV 2007, 199).
  • LG Bonn, 16.12.2008 - 18 O 242/08

    Erforderlichkeit eines Unfallersatztarifs für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs

    Auszug aus AG Erkelenz, 23.02.2010 - 14 C 352/09
    Das Gericht schließt sich hier der Auffassung des Landgerichts Bonn an, dass überzeugend ausführt, dass nicht ersichtlich ist, dass die von den Versicherern in Auftrag gegebene Untersuchung des Fraunhofer-Instituts auf überzeugendere Weise zu verlässlicheren Schätzungsgrundlagen kommt als die Schwacke-Liste 2007 (vgl. LG Bonn, NZV 2009, 147; Braun, ZfS 2009, 183).
  • LG Mönchengladbach, 20.01.2009 - 5 S 110/08

    Rechtsdienstleistung - Wirksamkeit der Abtretung nach dem RDG

    Auszug aus AG Erkelenz, 23.02.2010 - 14 C 352/09
    Das Gericht hält in Anschluss an die Rechtsprechung des Landgerichts Mönchengladbach einen pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif in Höhe von 20 % für angemessen, um die Besonderheiten der Kosten und Risiken des Unfallersatzfahrzeuggeschäfts im Vergleich zur "normalen" Autovermietung angemessen zu berücksichtigen (vgl. Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 20.01.2009, Az.: 5 S 110/08).
  • LG Hagen, 21.10.2009 - 10 S 64/09

    Angemessenheit eines Betrags von über 1.000 Euro für die Anmietung eines Opel

    Auszug aus AG Erkelenz, 23.02.2010 - 14 C 352/09
    Zwar ist der Beklagten zuzugestehen, dass es auch bei Anmietung eines Mietwagens nicht gerechtfertigt ist, den Schädiger bzw. seinen Versicherer mit den Kosten für die Anmietung eines aktuellen Fahrzeugmodells zu belasten, wenn es sich bei dem verunfallten Fahrzeug um ein älteres Modell handelt (vgl. LG Hagen, Beschluss vom 21.10.2009, Az.: 10 S 64/09).
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