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AG Essen, 24.09.2009 - 11 C 293/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung
- captain-huk.de
Beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04
Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Anbieten eines über dem Normaltarif …
Auszug aus AG Essen, 24.09.2009 - 11 C 293/09
Das bedeutet für den Markt der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Fahrzeuges innerhalb eines gewissen Rahmens grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis ersetzt verlangen kann (vgl. BGH NJW 2006, 2106; BGH NJW 2006, 2618). - BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Essen, 24.09.2009 - 11 C 293/09
Das bedeutet für den Markt der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Fahrzeuges innerhalb eines gewissen Rahmens grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis ersetzt verlangen kann (vgl. BGH NJW 2006, 2106; BGH NJW 2006, 2618). - BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04
Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein …
Auszug aus AG Essen, 24.09.2009 - 11 C 293/09
Die Prüfung kann sich vielmehr darauf beschränken, ob spezifische Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeschädigte allgemein einen Mehrpreis rechtfertigen (vgl. BGH NJW 2006, 1726; BGH NZV 2007, 232). - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 18/06
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten bei Möglichkeit der Anmietung eines …
Auszug aus AG Essen, 24.09.2009 - 11 C 293/09
Die Prüfung kann sich vielmehr darauf beschränken, ob spezifische Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeschädigte allgemein einen Mehrpreis rechtfertigen (vgl. BGH NJW 2006, 1726; BGH NZV 2007, 232).