Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 09.03.2007 - 32 C 3456/06 - 18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,34758
AG Frankfurt/Main, 09.03.2007 - 32 C 3456/06 - 18 (https://dejure.org/2007,34758)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.03.2007 - 32 C 3456/06 - 18 (https://dejure.org/2007,34758)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. März 2007 - 32 C 3456/06 - 18 (https://dejure.org/2007,34758)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,34758) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kein Anspruch auf Unterlassung von Anrufen gegen Auftraggeber einer Telefon-Marktforschungsstudie

  • gaius.legal

    Kein Anspruch auf Unterlassung von Anrufen gegen Auftraggeber einer Telefon-Marktforschungsstudie

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 175/05

    Keine Erstattung der Anwaltskosten bei Abmahnung im Selbstauftrag

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.03.2007 - 32 C 3456/06
    Ein Schädiger hat aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Anwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.06, Az: VI ZR 175/05 m. w. N. ).

    In diesem Urteil stellt der Bundesgerichtshof klar, dass die im Wettbewerbsrecht geltende Rechtsprechung, wonach bei typischen, unschwer zu verfolgenden Wettbewerbsverstößen der Abmahnende keinen Anspruch auf die Kosten für die Beauftragung eines Anwalts für die Abmahnung hat, wenn er über hinreichende eigene Sachkunde zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung verfügt, in vergleichbarer Weise auch außerhalb des Wettbewerbsrechtes gilt (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.06, Az: VI ZR 175/05 m.w.N.).

    Die sofortige Einschaltung eines Anwaltes ist aus der Sicht des Geschädigten dann nicht erforderlich, wenn er selbst über eigene Fachkenntnisse und Erfahrungen zur Abwicklung des konkreten Schadensfalles verfügt (BGH, Urteil vom 12.12.06, Az: VI ZR 175/05 m.w.N.).

    Demnach besteht kein Anspruch des Klägers auf Erstattung von Kosten eines anderen Anwaltes und entsprechendes gilt auch für den Fall der Selbstbeauftragung (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.06, Az: VI ZR 175/05 m.w.N.).

    Allein die zeitliche Inanspruchnahme des Klägers für die Rechtsverfolgung sowie die Versand- und Papierkosten, können eine Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten nicht begründen (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.06, Az: VI ZR 175/05 m.w.N.).

  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.03.2007 - 32 C 3456/06
    Im Wettbewerbsrecht tritt nach der Rechtsprechung des BGH die Haftung eines Dritten bei Verstößen gegen Verbotsnormen jedenfalls dann nicht ein, wenn dem Dritten die erforderliche Prüfung des Verhaltens desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung unmittelbar vorgenommen hat, insbesondere angesichts dessen Eigenverantwortung nicht zuzumuten ist (vgl. BGH GRUR 2003, 969, 970, 971).

    Danach darf die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden, sondern die Frage, ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenen eine Prüfung zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch Genommenen sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (vgl. BGH GRUR 2003, 969, 970, 971).

  • LG Hamburg, 30.06.2006 - 309 S 276/05

    Anrufe zu Marktforschungszwecken ohne vorherige Einwilligung sind rechtswidrig

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.03.2007 - 32 C 3456/06
    Soweit ersichtlich gibt es zu der Zulässigkeit von Anrufen bei Privatpersonen zum Zwecke von Umfragen und Erhebungen der Marktforschungsinstitute noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung und ist diese Frage in der in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung umstritten (vgl. bejahend: LG Berlin, Urteil vom 24.08.06, Az.: 16 O 185/06; LG Hamburg, 30.06.06, Az.: 309 S 276/05; ablehnend: AG Frankfurt, Urteil vom 08.01.07, Az.: 32 C 1115/06 - 22).
  • AG Frankfurt/Main, 08.01.2007 - 32 C 1115/06

    Datenschutz: Anrufe von Marktforschungsinstituten ohne Einwilligung der

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.03.2007 - 32 C 3456/06
    Soweit ersichtlich gibt es zu der Zulässigkeit von Anrufen bei Privatpersonen zum Zwecke von Umfragen und Erhebungen der Marktforschungsinstitute noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung und ist diese Frage in der in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung umstritten (vgl. bejahend: LG Berlin, Urteil vom 24.08.06, Az.: 16 O 185/06; LG Hamburg, 30.06.06, Az.: 309 S 276/05; ablehnend: AG Frankfurt, Urteil vom 08.01.07, Az.: 32 C 1115/06 - 22).
  • LG Frankfurt/Main, 12.09.2007 - 15 S 59/07
    Landgericht Frankfurt am Main 2-15 S 59/07 32 C 3456/06-18 Amtsgericht Frankfurt am Main.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 9.3.2007, Az. 32 C 3456/06-18, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 9.3.2007, Az. 32 C 3456/06-18, abzuändern und die Beklagte dazu zu verurteilen, Auskunft darüber zu erteilen, wer Auftraggeber der Studie "Bekanntheit von Elektronikanbietern, speziell in Berlin" war, in deren Rahmen die Beklagten den Kläger am 3. September 2006 gegen 11.40 Uhr und am 5. September 2006 um 17.14 Uhr auf seinem Telefonanschluss anrief, um mit ihm eine telefonische Befragung durchzuführen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht