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   AG Halle/Saale, 08.07.2015 - 99 C 1683/14   

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AG Halle/Saale, 08.07.2015 - 99 C 1683/14 (https://dejure.org/2015,33277)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 08.07.2015 - 99 C 1683/14 (https://dejure.org/2015,33277)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - 99 C 1683/14 (https://dejure.org/2015,33277)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Halle (Saale) verurteilt die Zurich Insurance plc. mit Urteil vom 8.7.2015 - 99 C 1683/14 - zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus AG Halle/Saale, 08.07.2015 - 99 C 1683/14
    Diese Abtretungserklärung wird den Bestimmtheitsanforderungen gemäß § 398 BGB unter Beachtung des Urteils des BGH vom 07.06.2011 (VI ZR 260/10) gerecht, weil der Teil des Schadensersatzanspruchs "auf Erstattung der Gutachterkosten ... in Höhe der Gutachtenkosten" abgetreten wurde.

    Die höchstrichterliche Klärung zur Frage der Wirksamkeit von Abtretungen ist mit Urteil des BGH vom 07.06.2011 (Az. VI ZR 260/10) erfolgt.

  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Halle/Saale, 08.07.2015 - 99 C 1683/14
    Der Geschädigte kann vom Schädiger nur dann den vollständigen Ausgleich seiner dem Sachverständigen gezahlten Aufwendungen nicht mehr verlangen, wenn für ihn erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt (OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2006, Az. 4 U 49/05, zitiert nach juris).

    Danach kann sich der Schädiger gegenüber dem Geschädigten - und damit auch gegenüber demjenigen, dem der Geschädigte seinen Anspruch abgetreten hat - auf eine Überhöhung der Sachverständigenkosten regelmäßig nicht berufen, sofern keine Anhaltspunkte des Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen vorliegen und die Höhe des geltend gemachten Honorars nicht derart in einem Missverhältnis zur Schadenshöhe oder zur Höhe der späteren Reparaturkosten steht, dass dies dem Geschädigten als offenkundiges Missverhältnis hätte auffallen müssen (OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1030 f.; LG Halle, Az. 2 S 289/11, Urteil vom 09.03.2012 sowie LG Halle, Az. 2 S 15/12, Urteil vom 13.04.2012 unter Bezugnahme auf die zitierte Entscheidung des OLG Naumburg).

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Halle/Saale, 08.07.2015 - 99 C 1683/14
    Auch zur Frage der Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall hat der BGH höchstrichterlich u. a. mit Urteil vom 11.02.2014 (Az. VI ZR 225/13) entschieden.
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Halle/Saale, 08.07.2015 - 99 C 1683/14
    Zwar begründet § 256 BGB einen Anspruch auf Verzinsung von Aufwendungen gegen denjenigen, der die Aufwendungen zu erstatten hat, und zwar von der Zeit der Aufwendung an (BGH VI ZR 357/13 vom 22.07.2014, juris; BGH, Urteil vom 07.04.2011 - I ZR 34/09, NJW 2011, 2787; OLG Karlsruhe, NJW 2013, 473, 474 f.; OLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.2012 - 7 U 204/11, juris).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Halle/Saale, 08.07.2015 - 99 C 1683/14
    Prüfungsmaßstab ist daher, ob die Sachverständigenkosten zum erforderlichen Herstellungsaufwand gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gehören, also Kosten darstellen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten als zweckmäßig und angemessen zur Schadensbehebung ansehen durfte (vgl. BGHZ 115, 364, 369; 160, 377; 162, 161, 165).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus AG Halle/Saale, 08.07.2015 - 99 C 1683/14
    Prüfungsmaßstab ist daher, ob die Sachverständigenkosten zum erforderlichen Herstellungsaufwand gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gehören, also Kosten darstellen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten als zweckmäßig und angemessen zur Schadensbehebung ansehen durfte (vgl. BGHZ 115, 364, 369; 160, 377; 162, 161, 165).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Halle/Saale, 08.07.2015 - 99 C 1683/14
    Der Geschädigte ist hierbei grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/07, NJW 2007, 1450; BGHZ 163, 362, 367 f.).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus AG Halle/Saale, 08.07.2015 - 99 C 1683/14
    Der Geschädigte ist hierbei grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/07, NJW 2007, 1450; BGHZ 163, 362, 367 f.).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Halle/Saale, 08.07.2015 - 99 C 1683/14
    Der Sachverständige kann zudem in werkvertraglich zulässiger Weise neben dem "Grundhonorar" für die eigentliche Sachverständigentätigkeit "Nebenkosten" nach ihrem konkreten Anfall berechnen (BGH, Urteil vom 04.04.2006, Az. X ZR 80/05, NZV 2007, 182 ff.).
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

    Auszug aus AG Halle/Saale, 08.07.2015 - 99 C 1683/14
    Zwar begründet § 256 BGB einen Anspruch auf Verzinsung von Aufwendungen gegen denjenigen, der die Aufwendungen zu erstatten hat, und zwar von der Zeit der Aufwendung an (BGH VI ZR 357/13 vom 22.07.2014, juris; BGH, Urteil vom 07.04.2011 - I ZR 34/09, NJW 2011, 2787; OLG Karlsruhe, NJW 2013, 473, 474 f.; OLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.2012 - 7 U 204/11, juris).
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 109/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähige Sachverständigenkosten in einem

  • OLG Karlsruhe, 10.07.2012 - 8 U 66/11

    Verzugszinsforderung: Anspruch auf Verzinsung eingezahlter Gerichtskosten für die

  • OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 7 U 204/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Wohnraummietvertrag: Zulässigkeit von

  • LG Halle, 09.03.2012 - 2 S 289/11
  • LG Halle, 30.01.2015 - 1 S 75/14
  • LG Halle, 13.04.2012 - 2 S 15/12
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