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   AG Halle/Saale, 10.12.2013 - 106 C 464/12   

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https://dejure.org/2013,41237
AG Halle/Saale, 10.12.2013 - 106 C 464/12 (https://dejure.org/2013,41237)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 10.12.2013 - 106 C 464/12 (https://dejure.org/2013,41237)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 106 C 464/12 (https://dejure.org/2013,41237)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    HUK-Coburg Allg. Vers. AG zur Zahlung der rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Halle/Saale, 10.12.2013 - 106 C 464/12
    Sind die Kosten eines Sachverständigengutachtens dem Grunde nach erstattungsfähig, hat der Schädiger gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB den entstandenen Finanzierungsbedarf des Geschädigten in Form des zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrags zu befriedigen (BGH, Urteil vom 23. Januar 2007, NJW 2007, 1450 [1451]; Urteil vom 19. Juni 1973, BGHZ 61, 346 [347 f.]; Urteil vom 6. November 1973, BGHZ 61, 56 [58]).

    Der tatsächliche Aufwand des Geschädigten kann allerdings bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO oft einen Anhalt zur Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB bilden (BGH, Urteil vom 23. Januar 2007, NJW 2007, 1450 [1451]).

    Bei der Erstellung eines Schadensgutachtens ist der Geschädigte frei, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl zu beauftragen (BGH, NJW 2005, 1112); er ist nicht verpflichtet, eine Preiskontrolle durchzuführen, wenn er den Rahmen des zur Herstellung Erforderlichen einhält (BGH, NJW 2004, 3326; BHG, NZV 2007, 455).

  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11

    Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen

    Auszug aus AG Halle/Saale, 10.12.2013 - 106 C 464/12
    Eine Bezifferung des Schadensersatzanspruchs war im Zeitpunkt der Abtretungserklärung weder möglich noch erforderlich (So: BGH, Urteil vom 31.1.2012, VI ZR 143/11, zitiert nach JURIS).

    Etwas anderes gilt, wenn die Haftung dem Grunde nach oder die Haftungsquote streitig ist oder Schäden geltend gemacht werden, die in keinem Zusammenhang mit der Haupttätigkeit stehen (In diesem Sinne: BGH, Urteil vom 31.1.2012, VI ZR 143/11, zitiert nach JURIS).

  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus AG Halle/Saale, 10.12.2013 - 106 C 464/12
    Bei der Erstellung eines Schadensgutachtens ist der Geschädigte frei, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl zu beauftragen (BGH, NJW 2005, 1112); er ist nicht verpflichtet, eine Preiskontrolle durchzuführen, wenn er den Rahmen des zur Herstellung Erforderlichen einhält (BGH, NJW 2004, 3326; BHG, NZV 2007, 455).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus AG Halle/Saale, 10.12.2013 - 106 C 464/12
    Hinsichtlich der Höhe der erstattungsfähigen Sachverständigenkosten ist davon auszugehen, dass der Geschädigte grundsätzlich als erforderlichen Herstellungsaufwand die Kosten erstattet verlangen kann, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGH, NJW 2005, 1108).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus AG Halle/Saale, 10.12.2013 - 106 C 464/12
    Tritt der Geschädigte nach einem Fahrzeugschaden seine Ansprüche aus dem Verkehrsunfall, und zwar alle Ansprüche, in Höhe der Gutachterkosten ab, ist die Abtretung mangels hinreichender Bestimmbarkeit unwirksam (Vgl, z. B. BGH, Urteil vom 7.6.2011, VI ZR 260/10, zitiert nach JURIS).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus AG Halle/Saale, 10.12.2013 - 106 C 464/12
    Ferner ist der Geschädigte nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst  preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, wobei für ihn allerdings das Risiko verbleibt, dass er ohne spätere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist (BGH, NJW 2005, 3134).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus AG Halle/Saale, 10.12.2013 - 106 C 464/12
    Sind die Kosten eines Sachverständigengutachtens dem Grunde nach erstattungsfähig, hat der Schädiger gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB den entstandenen Finanzierungsbedarf des Geschädigten in Form des zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrags zu befriedigen (BGH, Urteil vom 23. Januar 2007, NJW 2007, 1450 [1451]; Urteil vom 19. Juni 1973, BGHZ 61, 346 [347 f.]; Urteil vom 6. November 1973, BGHZ 61, 56 [58]).
  • BGH, 29.06.2004 - VI ZR 211/03

    Zulässigkeit des Aushandelns personenbezogener Tarife für die Beförderung von

    Auszug aus AG Halle/Saale, 10.12.2013 - 106 C 464/12
    Bei der Erstellung eines Schadensgutachtens ist der Geschädigte frei, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl zu beauftragen (BGH, NJW 2005, 1112); er ist nicht verpflichtet, eine Preiskontrolle durchzuführen, wenn er den Rahmen des zur Herstellung Erforderlichen einhält (BGH, NJW 2004, 3326; BHG, NZV 2007, 455).
  • BGH, 19.06.1973 - VI ZR 46/72

    Umfang der Reparaturkosten; Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer

    Auszug aus AG Halle/Saale, 10.12.2013 - 106 C 464/12
    Sind die Kosten eines Sachverständigengutachtens dem Grunde nach erstattungsfähig, hat der Schädiger gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB den entstandenen Finanzierungsbedarf des Geschädigten in Form des zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrags zu befriedigen (BGH, Urteil vom 23. Januar 2007, NJW 2007, 1450 [1451]; Urteil vom 19. Juni 1973, BGHZ 61, 346 [347 f.]; Urteil vom 6. November 1973, BGHZ 61, 56 [58]).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 1655/05

    Rechtliches Gehör bei Abweisung einer Klage auf Erstattung von überhöhten

    Auszug aus AG Halle/Saale, 10.12.2013 - 106 C 464/12
    Auch überhöhte Honorarforderungen des Sachverständigen sind hierbei grundsätzlich schadensrechtlich erstattungspflichtig, sofern nicht der Geschädigte mit dem Sachverständigen ein offensichtlich überhöhtes Honorar vereinbart, ihm ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er grobe und offensichtliche Unrichtigkeiten der Vergütungsberechnung missachtet oder gar selbst verursacht hat (BVerfG, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 BvR 1655/05, m.w.N,).
  • LG Halle, 16.05.2012 - 1 S 64/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach

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