Rechtsprechung
AG Hamburg, 07.07.2009 - 36A C 164/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Sangeskritiker Bohlen muss sich ein Demotape zu seinen eigenen Gesangskünsten gefallen lassen
- Kanzlei Prof. Schweizer
Sangeskritiker Bohlen muss sich ein Demotape zu seinen eigenen Gesangskünsten gefallen lassen
- winheller.com
"Wer Kritik übt, muss auch Kritik hinnehmen"
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Online veröffentlichtes Demotape von Dieter Bohlen rechtmäßig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Internet-Veröffentlichung von Demo-Tape von Dieter Bohlen nicht rechtswidrig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07
BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von …
Auszug aus AG Hamburg, 07.07.2009 - 36A C 164/09
Dabei gehört es zum Kern der Pressefreiheit, dass die Medien im Grundsatz nach ihren eigenen publizistischen Kriterien entscheiden können, was sie des öffentlichen Interesses Wert halten und was nicht (BGH, NJW 2009, 1499, 1500).Die grundrechtliche Gewährleistung hängt nicht vom Niveau der Beiträge ab, sondern umfasst auch den Schutz unterhaltender Beiträge (BGH, NJW 2009, 1499, 1500; BVerfG, NJW 1973, 1226, 1228), da auch das Unterhaltungsinteresse schützenswert ist.
Es ist von maßgeblicher Bedeutung, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen, oder ob sie - ohne Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis - lediglich die Neugier des Publikums nach privaten Angelegenheiten prominenter Personen befriedigen (BGH, NJW 2009, 1499, 1500).
- EGMR, 24.06.2004 - 59320/00
Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der …
Auszug aus AG Hamburg, 07.07.2009 - 36A C 164/09
Entgegen dem Vorbringen der Beklagten ist allerdings für die Abwägung irrelevant, ob es sich bei der betroffenen Person um eine sog. absolute Person der Zeitgeschichte handelt, da der Bekanntheitsgrad einer Person nach der Rechtsprechung des EGMR allein kein Rechtfertigungsgrund für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt (EGMR, NJW 2004, 2647, 2651). - BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus AG Hamburg, 07.07.2009 - 36A C 164/09
Die grundrechtliche Gewährleistung hängt nicht vom Niveau der Beiträge ab, sondern umfasst auch den Schutz unterhaltender Beiträge (BGH, NJW 2009, 1499, 1500; BVerfG, NJW 1973, 1226, 1228), da auch das Unterhaltungsinteresse schützenswert ist.
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus AG Hamburg, 07.07.2009 - 36A C 164/09
Es handelt sich insoweit auch nicht etwa um ehrkränkende Äußerungen nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 186 ff StGB, bei denen der Anspruchsteller lediglich darzulegen und glaubhaft zu machen hat, dass der Anspruchsgegner die den Vorwurf der Ehrkränkung begründende Äußerung gemacht hat und letzterer sodann die Wahrheit der Äußerung glaubhaft zu machen hat (vgl. BGH, NJW 1996, 1131; NJW, 1994, 2614). - OLG Köln, 08.01.1998 - 7 U 83/96
Lärmbelästigungen durch Lautäußerungen geistig Bewohner des Nachbargrundstücks
Auszug aus AG Hamburg, 07.07.2009 - 36A C 164/09
Dem steht vorliegend auch nicht entgegen, dass es sich bei der veröffentlichten Äußerung des Klägers um Gesang handelt, da das Recht am eigenen Wort auch nichtverbale Äußerungen schützt, soweit sie einer bestimmten Person als Urheber zugeordnet werden können und einen Informationsgehalt für Außenstehende beinhalten (OLG Köln, NJW 1998, 763, 765;… Rixecker, in: MüKo, BGB, Anh. zu § 12, Rn. 85). - BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07
Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen
Auszug aus AG Hamburg, 07.07.2009 - 36A C 164/09
Durch die Abwägung der betroffenen Rechtsgüter ist zu ermitteln, ob das Informationsinteresse der Öffentlichkeit den Eingriff nach Art und Reichweite gestattet und ob dieser in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Berichterstattung steht (BGH, NJW 2009, 757, 758 f.). - BGH, 14.10.2008 - VI ZR 272/06
Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst …
Auszug aus AG Hamburg, 07.07.2009 - 36A C 164/09
Eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts wiegt weniger schwer, wenn sie einen Bereich des beruflichen Lebens betrifft, in dem der Betroffene ohnehin von anderen Menschen wahrgenommen werden kann, zu denen er keine private Beziehung hat (vgl. BGH, NJW 2009, 754, 755).