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   AG Hamburg, 11.05.2005 - 46 C 238/03   

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https://dejure.org/2005,27569
AG Hamburg, 11.05.2005 - 46 C 238/03 (https://dejure.org/2005,27569)
AG Hamburg, Entscheidung vom 11.05.2005 - 46 C 238/03 (https://dejure.org/2005,27569)
AG Hamburg, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 46 C 238/03 (https://dejure.org/2005,27569)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus Mietzins und Schadensersatz; Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf die Mieter; Rechtmäßigkeit von Mietvertragsklauseln; Erlöschen einer Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.07.2004 - VII ZR 275/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Veräußerung des Werks

    Auszug aus AG Hamburg, 11.05.2005 - 46 C 238/03
    Hier hat zuletzt der 7. Senat mit Urteil vom 22.07.2004 entschieden, daß auch dann der Schadensersatz aus § 635 BGB in Höhe der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten fortbesteht, wenn der Besteller das Werk veräußert (vgl. BGH, MDR 2005, 86).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus AG Hamburg, 11.05.2005 - 46 C 238/03
    Nach wie vor sind die Einzelfragen streitig und in der Entwicklung begriffen (vgl. z.B. auch das Urteil des VI. Senats des Bundesgerichtshofes vom 18. Januar 2005 VI ZR 73/05, MDR 2005, 751f, wonach der Schaden nicht normativ, sondern "subjektbezogen" zu bestimmen sei).
  • BGH, 04.05.2001 - V ZR 435/99

    Übergang des Schadensersatzanspruchs bei Übereignung eines beschädigten

    Auszug aus AG Hamburg, 11.05.2005 - 46 C 238/03
    Diese Rechtsprechung hat der 5. Senat dann in einem Urteil vom 04.05.2001 dahingehend eingeschränkt, daß der Anspruch auf Zahlung gemäß § 249 Satz 2 BGB bei Veräußerung des Eigentums an einem beschädigten Grundstück dann nicht erlischt, wenn er spätestens mit Wirksamwerden der Eigentumsübertragung an den Erwerber des Grundstücks abgetreten wird (BGHZ 147, 320).
  • BGH, 02.10.1981 - V ZR 147/80

    Aushubarbeiten für Tiefgarage - §§ 823 Abs. 2, 909, 249 Abs. 2 Satz 1 BGB,

    Auszug aus AG Hamburg, 11.05.2005 - 46 C 238/03
    In einem solchen Fall könne der Geschädigte Kompensation seines Schadens nur nach § 251 Abs. 1 BGB verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 02.10.1981 Az.: V ZR 147/80).
  • BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 48/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Vornahme von Schönheitsreparaturen durch einen

    Auszug aus AG Hamburg, 11.05.2005 - 46 C 238/03
    Für Fälle unterbliebener Schönheitsreparaturen bedeutet dies: Sind diese wirksam vom Vermieter auf den Mieter beispielsweise durch Formularklausel überbürdet (vgl. zu den Voraussetzungen der Wirksamkeit der Überbürdung zuletzt BGH vom 16.02.2005, WuM 2005, S. 241 ff) führt die Nichterfüllung dieser Verpflichtung bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der §§ 281 und 280 BGB zu einem Schadensersatzanspruch nach § 249 BGB, also dem Anspruch auf Naturalrestitution, d.h. so gestellt zu werden, als ob das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre.
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