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AG Hechingen, 05.12.1980 - F 125/80 |
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Verfahrensgang
- AG Hechingen, 05.12.1980 - F 125/80
- OLG Stuttgart, 10.04.1981 - 15 UF 9/81
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 10.04.1981 - 15 UF 9/81
Anspruch eines einer Teilzeitbeschäftigung nachgehenden Ehegatten auf ergänzenden …
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hechingen vom 05.12.1980 (F 125/80) wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.Ziffer 1. des Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Hechingen vom 05.12.1980 wird durch folgenden Satz ergänzt: Die Unterhaltsrente von monatlich 318 DM wird bis zu der Rechtskraft des Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Hechingen vom 21.11.1980 (F 125/80) geschuldet.
Der Streit der Parteien über die Unterhaltsansprüche der Klägerin nach erfolgter Scheidung wurde als Scheidungsfolgesache durch Beschluß vom 21. November 1980 von dem Scheidungsverfahren abgetrennt und bei dem Amtsgericht Hechingen unter dem Aktenzeichen F 125/80 fortgeführt.