Rechtsprechung
   AG Hersbruck, 28.09.2011 - 7 C 32/11 WEG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,43157
AG Hersbruck, 28.09.2011 - 7 C 32/11 WEG (https://dejure.org/2011,43157)
AG Hersbruck, Entscheidung vom 28.09.2011 - 7 C 32/11 WEG (https://dejure.org/2011,43157)
AG Hersbruck, Entscheidung vom 28. September 2011 - 7 C 32/11 WEG (https://dejure.org/2011,43157)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,43157) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung: Auszählung nach Köpfen statt nach Miteigentumsanteilen; Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit; Gültigkeit einer Jahresabrechnung mit bilanzierender Abrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung bei Verstoß gegen den Grundsatz gegen die Nichtöffentlichkeit bei Anwesenheit einer nicht ordnungsgemäß bevollmächtigten Person; Notwendigkeit der Auswirkung eines Verfahrensfehlers auf das ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt eine nachvollziehbare Jahresabrechnung vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt eine nachvollziehbare Jahresabrechnung vor? (IMR 2012, 1077)

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 143
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus AG Hersbruck, 28.09.2011 - 7 C 32/11
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Grundsatzurteil vom 04.12.2009, u. a. NZM 2010, 243 ff, klargestellt, dass die gemäß § 28 Abs. 3 WEG nach Ablauf eines Kalender bzw. Wirtschaftsjahres zu erstellende Abrechnung eine geordnete und übersichtliche Einnahmen- und Ausgabenrechnung zu sein hat, die auch die Angaben über die Höhe der gebildeten Rücklagen enthält.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht