Rechtsprechung
AG Köln, 01.12.2014 - 142 C 74/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit eines Sprachtestes vor Abschluss eines Vertrages über eine Sprachreise; Rückzahlungbegehren bzgl. des Reisepreises und Schadenersatzverlangen im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Sprachkurs im Ausland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unterlassener Sprachtest vor Sprachreise nur bei Reisebeeinträchtigung Kündigungsgrund
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Empfehlung einer ungeeigneten Sprachreise
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unterlassener Sprachtest vor Sprachreise nur bei Reisebeeinträchtigung Kündigungsgrund
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.02.2009 - Xa ZR 141/07
Verkürzung der Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Reisemängeln unwirksam
Auszug aus AG Köln, 01.12.2014 - 142 C 74/13
Solche können aber auch ausserhalb der §§ 651 c bis 651 f BGB bestehen, insbesondere werden von dieser Regelung auch solche Ansprüche auf Schadenersatz erfasst, die etwa auf unerlaubter Handlung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen und deren Geltendmachung nach § 309 Nr. 7 a und b BGB nicht eingeschränkt werden darf (BGH, NJW 2009, 1486). - BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97
Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten
Auszug aus AG Köln, 01.12.2014 - 142 C 74/13
die Regelungen der §§ 651 c ff. BGB findet daher Anwendung, wenn sich ein vorvertraglicher Pflichtenverstoß auf den Nutzen der Reise auswirkt (BGH, NJW 2000, 1188, 1191; A. Staudinger / Staudinger , BGB, Vorb. zu §§ 651 c-g Rn 27). - BGH, 03.06.2004 - X ZR 28/03
Regelung über Ausschlußfrist unwirksam
Auszug aus AG Köln, 01.12.2014 - 142 C 74/13
Eine Begrenzung der Haftung in diesem Sinn ist auch die zeitliche Begrenzung der Geltendmachung entsprechender Schadensersatzansprüche durch Regelung einer Ausschlussfrist (BGH, NJW 2004, 2965-2966). - BGH, 17.01.1985 - VII ZR 375/83
Reiseveranstalter - Auslandsreise - Einreisebestimmungen - Unterrichtung - …
Auszug aus AG Köln, 01.12.2014 - 142 C 74/13
Ein Reisemangel nach § 651 c BGB kann auch in der Verletzung vorvertraglicher Informations- und Aufklärungspflichten bestehen; denn eine zum vollen Gelingen einer Reise erforderliche Aufklärung und Beratung des Reisenden bei der Buchung gehört zu den wesentlichen Pflichten des Reiseveranstalters (BGH, NJW 1985, 1165).