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   AG Kaiserslautern, 11.09.2013 - 8 C 765/13   

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AG Kaiserslautern, 11.09.2013 - 8 C 765/13 (https://dejure.org/2013,41222)
AG Kaiserslautern, Entscheidung vom 11.09.2013 - 8 C 765/13 (https://dejure.org/2013,41222)
AG Kaiserslautern, Entscheidung vom 11. September 2013 - 8 C 765/13 (https://dejure.org/2013,41222)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Württembergische Vers-AG zur Freistellung der vorher gekürzten Sachverständigenkosten verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12

    Keine Ersatzbeschaffung bei Totalschaden für Geltendmachung Nutzungsausfall

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 11.09.2013 - 8 C 765/13
    Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gem. § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögenenachteil, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, Urt. v. 30.11.2004, VI ZR 365/03; LG Kaiserslautern, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12).

    Der Geschädigte ist regelmäßig nicht verpflichtet, sich nachdem günstigeten Sachverständigen au erkundigen (LG Kaiserslautern, Urteil vom 14.06.2013, Az.: 3 O 837/12; LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2011, Az. 13 S 26/11, S. 6).

    Dem Geschadigten ist es in diesem Zusammenhang nicht zuzumuten, "Marktforschung" zu betreiben und vor Beauftragung eines Sachverständigen mehrere Kostenvoranschläge einzuholen; er trägt jedoch das Risiko, dass sich das Gutachten dann im Prozess als zu teuer erweist (vgl. BGH Urteil vom 12.06.2005, Az. VI ZR 132/04, NJW 2005, S. 3134 f.; LG Kaiserslautem, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12, S. 11).

    Der Geschädigte kann grundsätzlich den vollen Ausgleich der Gutachterkosten verlangen, soweit für ihn als Laien nicht erkennbar ist, dass der Preis und Leistung des Sachverständigen in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und ihm insoweit ein Auswahlverschulden zur Last fällt (LG Kaiserslautem, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.01.2006, 4 U 49/05, NJW-RR 2006, S. 1029 m.w.N.; AG Hamburg-Harburg, Urteil vom 22.09.2011, 646 C 196/11, DAR 2012, S. 441).

    Ebenso wenig bestehen Bedenken gegen eine Abrechnung der Nebenkosten neben der Pauschalierung des Grundhonorars (vgl. auch: LG Kaiserslautern, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 11.09.2013 - 8 C 765/13
    Denn anders als etwa bei Mietwagenkosten, bei denen der Gechädigte zum einen die Angebote anderer Anbieter unschwer telefonisch oder im Internet überprüfen kann und zum anderen schon anhand der Tagespreise deutlich überhöhte Tarife bei Aufbringung der erforderlichen Sorgfalt erkennen kann, sind dem Durchschnittsgeschädigten bei Sachverständigen weder die Tarife noch deren Berechnungsmethoden auch nur in Ansätzen bekannt (daher hat der Bundesgerichtshof die Übertragung der Grundsätze zu Mietwegenkosten auf Sachverständigenkosten auch ausdrücklich verneint, BGH, Urteil vom 23.01.2007, Az. VI ZR 67/06, NJW 2007, s. 1450, 1452).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 11.09.2013 - 8 C 765/13
    Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gem. § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögenenachteil, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, Urt. v. 30.11.2004, VI ZR 365/03; LG Kaiserslautern, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 11.09.2013 - 8 C 765/13
    Dem Geschadigten ist es in diesem Zusammenhang nicht zuzumuten, "Marktforschung" zu betreiben und vor Beauftragung eines Sachverständigen mehrere Kostenvoranschläge einzuholen; er trägt jedoch das Risiko, dass sich das Gutachten dann im Prozess als zu teuer erweist (vgl. BGH Urteil vom 12.06.2005, Az. VI ZR 132/04, NJW 2005, S. 3134 f.; LG Kaiserslautem, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12, S. 11).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 11.09.2013 - 8 C 765/13
    Der Geschädigte kann grundsätzlich den vollen Ausgleich der Gutachterkosten verlangen, soweit für ihn als Laien nicht erkennbar ist, dass der Preis und Leistung des Sachverständigen in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und ihm insoweit ein Auswahlverschulden zur Last fällt (LG Kaiserslautem, Urteil vom 14.06.2013, Az. 3 O 837/12; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.01.2006, 4 U 49/05, NJW-RR 2006, S. 1029 m.w.N.; AG Hamburg-Harburg, Urteil vom 22.09.2011, 646 C 196/11, DAR 2012, S. 441).
  • OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02

    Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 11.09.2013 - 8 C 765/13
    Hat demgemäß der Geschädigte keinen Hinwels darauf, dass die für das Gutachten in Rechnung gestellten Gebühren völlig aus dem üblichen Rahmen fallen bzw. in keinerlei vernünftigen Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen, so kann er diese Kosten vom Schädiger ersetzt verlangen (OLG Nürnberg, VRS 103 S. 321 ff.).
  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 109/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähige Sachverständigenkosten in einem

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 11.09.2013 - 8 C 765/13
    Schon der Umstand, dass sich die im Streit stehende Sachverständigenhonorierung innerhalb des Preiskorridors der Honorarbefragung des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. für die Jahre 2010/2011 bewegt, spricht gegen deren Unangemessenheit (LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2011, Az. 13 S 109/10; Urteil vom 30.05.08, 13 S 20/08).
  • LG Saarbrücken, 30.05.2008 - 13 S 20/08

    Haftpflichtversicherung muss auch einen teuren Kfz-Sachverständigen bezahlen

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 11.09.2013 - 8 C 765/13
    Schon der Umstand, dass sich die im Streit stehende Sachverständigenhonorierung innerhalb des Preiskorridors der Honorarbefragung des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. für die Jahre 2010/2011 bewegt, spricht gegen deren Unangemessenheit (LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2011, Az. 13 S 109/10; Urteil vom 30.05.08, 13 S 20/08).
  • AG Hamburg-Altona, 26.09.2011 - 314a C 91/11
    Auszug aus AG Kaiserslautern, 11.09.2013 - 8 C 765/13
    Für einen Laien ist - auch im Maßstab eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen - regelmäßig nicht nachzuvollziehen, welche sonstigen Kostenaufwendungen hinter der Fertigung von Fotos, deren Einfügung in das Gutachten und dem Ausdruck stehen (vgl. AG Hamburg-Altona, Urteil vom 26.09.2011, Az. 314a C 91/11, NJW-RR 2012, S. 231).
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