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AG Kaiserslautern, 19.02.2016 - 4 M 122/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erinnerung eines Vollstreckungsgläubigers gegen die Weigerung des Obergerichtsvollziehers zur Einholung von Drittauskünfte; Zulässigkeit von Drittauskünften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.01.2015 - I ZB 77/14
Abgabe einer Vermögensauskunft: Voraussetzungen für die Einholung von …
Auszug aus AG Kaiserslautern, 19.02.2016 - 4 M 122/16
Der BGH hat in seinem Beschluss vom 22.01.2015, Az. I ZB 77/14 , ausgeführt, dass ein Mangel an der Vollständigkeit oder der Richtigkeit der Vermögensauskunft keine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Abfrage von Drittauskünften des § 802 l ZPO sein kann. - LG Koblenz, 11.03.2015 - 2 T 84/15
Isolierter Antrag auf Einholung von Drittauskünften über das Vermögen des …
Auszug aus AG Kaiserslautern, 19.02.2016 - 4 M 122/16
Entsprechend hat das Landgericht Koblenz mit Beschluss vom 11.03.2015, Az. 2 T 84/15, ausgeführt, dass der Inhalt des Vermögensverzeichnisses dem drittauskunftbetreibenden Gläubiger bekannt sein muss. - AG Bonn, 31.01.2014 - 24 M 352/14
Drittauskünfte im Vollstreckungsverfahren
Auszug aus AG Kaiserslautern, 19.02.2016 - 4 M 122/16
Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts Bonn in der Entscheidung vom 07.02.2014, Az. 24 M 352/14, ist es daher zwingend erforderlich, dass der die Zwangsvollstreckung betreibende Gläubiger nicht nur vom Vorliegen einer Vermögensauskunft im Verfahren eines anderen Gläubigers erfahren hat.
- LG Krefeld, 09.06.2017 - 7 T 85/17
Erteilung von Drittauskünften aufgrund eines isolierten Antrags des Gläubigers …
Dies setzt denklogisch voraus, dass der die Auskunft verlangende Gläubiger von der Vermögensauskunft auch inhaltlich Kenntnis genommen hat (vgl. AG Kaiserslautern, Beschluss vom 19.02.2016 - 4 M 122/16, Juris, Rn. 10).