Rechtsprechung
AG Kerpen, 13.06.2012 - 104 C 84/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 556 Abs. 3 S. 1 Hs. 1
Zulässigkeit der Vorlage nur einer Abrechnung für alle Betriebskosten trotz unterschiedlicher Abrechnungszeiträume - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vorlage nur einer Abrechnung für alle Betriebskosten trotz einheitlichem Vorauszahlungsbetrag und unterschiedlicher Abrechnungszeiträume ist unzulässig
Papierfundstellen
- ZMR 2012, 877
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.04.2008 - VIII ZR 240/07
Anforderungen an die Einhaltung von Abrechnungszeiträumen in der …
Auszug aus AG Kerpen, 13.06.2012 - 104 C 84/12
In einem Urteil vom 30.4.2008 (VIII ZR 240/07, abgedruckt etwa in WuM 2008, 404, hier zitiert nach juris) hat der BGH dazu ausgeführt, dass "gewisse zeitliche Abweichungen des nach § 556 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 BGB maßgeblichen mietvertraglichen Abrechnungszeitraums von dem jährlichen Abrechnungsturnus für verbrauchsabhängige Betriebskosten, die der Vermieter in seiner Abrechnung zu berücksichtigen hat, (...) zulässig (sind); sie lassen sich auch kaum vermeiden." (…vgl. a.a.O. bei Rz. 15).In einem Urteil vom 30.4.2008 (VIII ZR 240/07, abgedruckt etwa in WuM 2008, 404, hier zitiert nach juris) hat der BGH dazu ausgeführt, dass "gewisse zeitliche Abweichungen des nach § 556 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 BGB maßgeblichen mietvertraglichen Abrechnungszeitraums von dem jährlichen Abrechnungsturnus für verbrauchsabhängige Betriebskosten, die der Vermieter in seiner Abrechnung zu berücksichtigen hat, (...) zulässig (sind); sie lassen sich auch kaum vermeiden." (…vgl. a.a.O. bei Rz. 15).