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   AG Krefeld, 16.03.2007 - 7 C 530/06   

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AG Krefeld, 16.03.2007 - 7 C 530/06 (https://dejure.org/2007,24071)
AG Krefeld, Entscheidung vom 16.03.2007 - 7 C 530/06 (https://dejure.org/2007,24071)
AG Krefeld, Entscheidung vom 16. März 2007 - 7 C 530/06 (https://dejure.org/2007,24071)
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  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus AG Krefeld, 16.03.2007 - 7 C 530/06
    Eine solche vertragliche Risikoverteilung schließt für den Betroffenen regelmäßig die Möglichkeit aus, sich bei der Verwirklichung des Risikos auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (BGHZ 74, 370, 373; BGH, NJW 2000, 1714, 1716).

    Beim Miet- und auch beim Leasingvertrag trägt grundsätzlich der Mieter bzw. Leasingnehmer das Verwendungsrisiko bezüglich der Mietsache (BGH, NJW 1981, 2405, 2406; BGH, NJW 2000, 1714, 1716).

  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus AG Krefeld, 16.03.2007 - 7 C 530/06
    Eine solche vertragliche Risikoverteilung schließt für den Betroffenen regelmäßig die Möglichkeit aus, sich bei der Verwirklichung des Risikos auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (BGHZ 74, 370, 373; BGH, NJW 2000, 1714, 1716).
  • BGH, 01.07.1981 - VIII ZR 192/80

    Mietzinsminderung - Vorausetzungen - Ladenlokal - Kaufinteresse - Umfang des

    Auszug aus AG Krefeld, 16.03.2007 - 7 C 530/06
    Beim Miet- und auch beim Leasingvertrag trägt grundsätzlich der Mieter bzw. Leasingnehmer das Verwendungsrisiko bezüglich der Mietsache (BGH, NJW 1981, 2405, 2406; BGH, NJW 2000, 1714, 1716).
  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

    Auszug aus AG Krefeld, 16.03.2007 - 7 C 530/06
    Unter der Geschäftsgrundlage eines Vertrages sind nach ständiger Rechtsprechung die bei Abschluss des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintreffen bestimmter Umstände zu verstehen, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BGHZ 25, 390, 392).
  • BGH, 01.02.1993 - II ZR 106/92

    Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus AG Krefeld, 16.03.2007 - 7 C 530/06
    Dazu genügt nicht, dass die Partei ihre Erwartung bei den Vertragsverhandlungen der anderen Seite mitgeteilt hat (BGH, NJW-RR 1993, 774).
  • BGH, 14.12.1989 - IX ZR 283/88

    Fälligkeit von Leasingraten; Vorausverfügung über den Erlös der Leasingsache

    Auszug aus AG Krefeld, 16.03.2007 - 7 C 530/06
    Bei diesem Leasingvertrag handelt es sich um einen (atypischen) Mietvertrag (BGH, NJW 1990, 1113).
  • BGH, 18.11.1985 - II ZR 51/85

    Steuerliche Verlustzuweisung als wesentliche Bedingung für

    Auszug aus AG Krefeld, 16.03.2007 - 7 C 530/06
    Entscheidend ist vielmehr, ob das Verhalten des anderen Teils als bloße Kenntnisnahme oder nach Treu und Glauben als Einverständnis und Aufnahme der Erwartung in die gemeinsame Grundlage des Geschäftswillens zu werten ist (BGH, NJW-RR 1986, 708).
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