Rechtsprechung
AG München, 08.02.2017 - 271 C 12313/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (6)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Ohne ausreichende Papiere Weihnachten zuhause
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unzureichende Ausweisdokumente vereiteln Urlaubsreise - haftet das Reisebüro?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ohne ausreichende Papiere Weihnachten zuhause
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ausweis abgelaufen - Weihnachtsurlaub in Ägypten platzte: Für Reisedokumente sind Reisende selbst zuständig
- versr.de (Kurzinformation)
Kein Abflug wegen unzureichender Ausweisdokumente
- haerlein.de (Kurzinformation)
Reiseveranstalter sind (normalerweise) nicht verantwortlich, wenn Reisende, die eine Auslandsreise gebucht haben
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.04.2006 - X ZR 198/04
Keine Haftung des Reisebüros wegen unterlassener Information über den Passzwang …
Auszug aus AG München, 08.02.2017 - 271 C 12313/16
Sofern sich der Reiseveranstalter zur Erfüllung dieser Pflicht des Reisebüros bedient, haftet er über § 278 BGB für dessen Verschulden (u.a. BGH, Urteil vom 25.04.2006 - X ZR 198/04, NJW 2006, 2321).