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   AG Merzig, 03.11.2008 - 3 C 587/08   

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AG Merzig, 03.11.2008 - 3 C 587/08 (https://dejure.org/2008,39295)
AG Merzig, Entscheidung vom 03.11.2008 - 3 C 587/08 (https://dejure.org/2008,39295)
AG Merzig, Entscheidung vom 03. November 2008 - 3 C 587/08 (https://dejure.org/2008,39295)
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  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Merzig, 03.11.2008 - 3 C 587/08
    Das Gebot zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung verlangt jedoch vom Geschädigten nicht, zu Gunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Falle so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte ( BGHZ 132, 373 ).

    Aus dem Grundanliegen des § 249 BGB, dem Geschädigten bei voller Haftung des Schädigers einen möglichst vollständigen Schadensausgleich zukommen zu lassen, folgt die Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, dass eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen ist, das heißt Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen ist ( BGHZ 132, 373; BGHZ 163, 362; LG Saarbrücken a.a.O. ).

  • BGH, 13.12.2006 - VIII ZR 25/06

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassungsklausel für die Belieferung mit

    Auszug aus AG Merzig, 03.11.2008 - 3 C 587/08
    Ob und in welchem Umfang Herstellungskosten und damit auch Sachverständigenkosten erforderlich sind, richtet sich danach, ob sie Aufwendungen darstellen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf ( BGH NJW 2007, 1054).

    Der Geschädigte ist dabei nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung zu wählen, wenn er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann ( BGH NJW 2007, 1054 ).

  • LG Saarbrücken, 29.08.2008 - 13 S 112/08
    Auszug aus AG Merzig, 03.11.2008 - 3 C 587/08
    Sachverständigenkosten sind gem. § 249 Abs. 2 S.1 BGB vom Schädiger zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind ( BGH NJW 2007, 1450; BGH VersR 2005, 380; LG Saarbrücken Urt. v. 21.2.2008 - 11 S 130/07 - LG Saarbrücken Urt. v. 30.5.2008 - 13 S 20/08 - LG Saarbrücken Urt. v. 29.8.2008 - 13 S 112/08 -).

    Eine solche an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars trägt nämlich dem insoweit entscheidenden Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleistung für die Feststelllung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten ist ( BGH a.a.O.; LG Saarbrücken Urt. v. 29.8.08- 13 S 112/08 ).  Die Höhe der Abrechnung des Sachverständigen R. begegnet unter schadensersatzrechtlichen Gesichtspunkten keinen Bedenken.

  • LG Saarbrücken, 21.02.2008 - 11 S 130/07
    Auszug aus AG Merzig, 03.11.2008 - 3 C 587/08
    Sachverständigenkosten sind gem. § 249 Abs. 2 S.1 BGB vom Schädiger zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind ( BGH NJW 2007, 1450; BGH VersR 2005, 380; LG Saarbrücken Urt. v. 21.2.2008 - 11 S 130/07 - LG Saarbrücken Urt. v. 30.5.2008 - 13 S 20/08 - LG Saarbrücken Urt. v. 29.8.2008 - 13 S 112/08 -).
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum

    Auszug aus AG Merzig, 03.11.2008 - 3 C 587/08
    Erst wenn für ihn  feststeht, dass der Sachverständige sein Honorar willkürlich festsetzt und Preis und Leistung in einem auffälligen Mißverhältnis zueinanderstehen, oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt, kann er vom Schädiger nicht mehr vollen Schadensersatz verlangen ( LG Saarbrücken a.a.O.; OLG Hamm NZV 2001, 433).  Wahrt jedoch der Geschädigte den vorstehend beschriebenen Rahmen, sind weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozeß berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen ( BGH NJW 2007, 1490 ).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Merzig, 03.11.2008 - 3 C 587/08
    Sachverständigenkosten sind gem. § 249 Abs. 2 S.1 BGB vom Schädiger zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind ( BGH NJW 2007, 1450; BGH VersR 2005, 380; LG Saarbrücken Urt. v. 21.2.2008 - 11 S 130/07 - LG Saarbrücken Urt. v. 30.5.2008 - 13 S 20/08 - LG Saarbrücken Urt. v. 29.8.2008 - 13 S 112/08 -).
  • LG Saarbrücken, 30.05.2008 - 13 S 20/08

    Haftpflichtversicherung muss auch einen teuren Kfz-Sachverständigen bezahlen

    Auszug aus AG Merzig, 03.11.2008 - 3 C 587/08
    Sachverständigenkosten sind gem. § 249 Abs. 2 S.1 BGB vom Schädiger zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind ( BGH NJW 2007, 1450; BGH VersR 2005, 380; LG Saarbrücken Urt. v. 21.2.2008 - 11 S 130/07 - LG Saarbrücken Urt. v. 30.5.2008 - 13 S 20/08 - LG Saarbrücken Urt. v. 29.8.2008 - 13 S 112/08 -).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Merzig, 03.11.2008 - 3 C 587/08
    Sachverständigenkosten sind gem. § 249 Abs. 2 S.1 BGB vom Schädiger zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind ( BGH NJW 2007, 1450; BGH VersR 2005, 380; LG Saarbrücken Urt. v. 21.2.2008 - 11 S 130/07 - LG Saarbrücken Urt. v. 30.5.2008 - 13 S 20/08 - LG Saarbrücken Urt. v. 29.8.2008 - 13 S 112/08 -).
  • BGH, 13.12.2006 - XII ZB 71/04

    Auslegung und Umdeutung einer Klagerücknahme; Begriff der unverzüglichen

    Auszug aus AG Merzig, 03.11.2008 - 3 C 587/08
    Die Abrechnug des Sachverständigen anhand der Schadenshöhe und ohne Rücksicht auf den Zeitaufwand ist unbedenklich ( BGH NJW 2007, 1460 ).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus AG Merzig, 03.11.2008 - 3 C 587/08
    Das Schreiben vom 9.7.2008 stellt eine endgültige und ernsthafte Erfüllungverweigerung dar ( vergl. BGH  Urteil vom 13.01.2004 - XI ZR 355/02 ).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

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