Rechtsprechung
AG Moers, 07.05.2013 - 563 C 297/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Arbeitnehmerüberlassung, Verwirkung, Zurückbehaltungsrecht, Insolvenz, Aufrechnungsverbot
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitnehmerüberlassung, Verwirkung, Zurückbehaltungsrecht, Insolvenz, Aufrechnungsverbot
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurückbehaltungsrecht des Entleihers von Arbeitnehmern hinsichtlich der Vergütungsforderung in der Insolvenz des Verleihers
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmer-Entleihers an den in der Insolvenz des Verleihers vom Verwalter geltend gemachten Vergütungsforderungen wegen seiner sozialrechtlichen Subsidiärhaftung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zurückbehaltungsrecht eines Entleihers von Arbeitnehmern kann ausgeschlossen sein
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 1926
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZR 457/99
Zurückbehaltungsrecht des Inhabers einer Auflassungsvormerkung im Konkurs des …
Auszug aus AG Moers, 07.05.2013 - 563 C 297/12
"Ein allein auf § 273 Abs. 1 BGB gestütztes Zurückbehaltungsrecht hat zugunsten bloßer Insolvenzgläubiger innerhalb der Insolvenz keine Wirkung (vgl. BGHZ 150, 138, 145).Dazu rechnen insbesondere Zurückbehaltungsrechte wegen wertbeständiger Verwendungen auf eine Sache der Insolvenzmasse (§ 51 Nr. 2 InsO) sowie kaufmännische Zurückbehaltungsrechte (§ 51 Nr. 3 InsO), die nach § 371 Abs. 2 HGB ein pfandrechtsähnliches Selbstverwertungsrecht verleihen (vgl. BGHZ 150, 138, 145).
- BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03
Einschränkung der Saldotheorie in der Insolvenz des Arbeitnehmerverleihers
Auszug aus AG Moers, 07.05.2013 - 563 C 297/12
Aus einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag steht dem Entleiher wegen seiner subsidiären Verpflichtung aus § 28e Abs. 2 Satz 1 SGB IV in der Insolvenz des Verleihers kein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1 BGB gegen die vom Insolvenzverwalter geltend gemachte Vergütungsforderung aus der Überlassung der Arbeitnehmer zu (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004, Az.: IX ZR 200/03, Rn. 35).Das gilt bereits vor dem Hintergrund, dass das Zurückbehaltungsrecht während der Insolvenz ohne Wirkung bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004, Az.: IX ZR 200/03, NJW 2005, 884 bis 888, Rn. 35, zitiert nach juris).