Rechtsprechung
AG Neuburg/Donau, 18.11.1980 - C 436/80 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VHB § 3 B Abs. 6 b
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1981, 247
Wird zitiert von ...
- AG Bad Segeberg, 22.12.2011 - 17 C 116/11
Eingefriedetes Versicherungsgrundstück erfordert einen durch Schutzvorrichtungen …
Vor diesem Hintergrund handelt es sich bei dem Grill zwar um einen beweglichen Gegenstand, der zur Nutzung im Garten bzw. im Freien bestimmt ist, jedoch nicht der Aufnahme von Menschen zu dienen bestimmt ist (zweifelhaft daher AG Neuburg, Urt. v. 18.11.1980 - C 436/80, VersR 1981, 247, das eine an einer Terrassenwand montierte Wetterstation unter den Begriff "Möbel" subsumiert und lediglich wegen der fehlenden Beweglichkeit einen Versicherungsschutz verneint).Auch andere Gegenstände sind in der Rechtsprechung weder als Gartengeräte oder Gartenmöbel nicht als versicherte Sachen angesehen worden, obschon diese durchaus üblicherweise im Freien stehen gelassen werden (…vgl. AG Aachen, Urt. v. 09.07.1986 - 80 C 326/86, ZfS 1986, 284 [Filterpumpanlage];… AG Leverkusen, Urt. v. 09.09.1983 - 28 C 469/83, RuS 1983, 240 [Wäschespinne]; AG Neuburg, Urt. v. 18.11.1980 - C 436/80, VersR 1981, 247 [Wetterstation]).