Rechtsprechung
AG Oberkirch, 13.06.2013 - 1 C 230/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,52583) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht …
Auszug aus AG Oberkirch, 13.06.2013 - 1 C 230/11
Als geeignete Schätzgrundlage für den Restwert sind jedoch i.d.R. drei Angebote auf dem maßgeblichen regionalen Markt einzuholen (BGH NJW 2010, 2722). - BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98
Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden
Auszug aus AG Oberkirch, 13.06.2013 - 1 C 230/11
Ein Unfallgeschädigter der sein Unfallfahrzeug veräußern will, muss ein höheres Restwertangebot, das ihm der Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers unterbreitet, annehmen, wenn ihm rechtzeitig vor der Verwertung ein rechtlich verbindliches, sicheres und nicht mit weiteren eigenen Bemühungen und Kosten verbundenes Angebot vorgelegt wird (BGH Urteil vom 30.11.1999 - VI ZR 219/98).