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   AG Pforzheim, 07.02.2008 - 1 C 284/03   

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https://dejure.org/2008,34810
AG Pforzheim, 07.02.2008 - 1 C 284/03 (https://dejure.org/2008,34810)
AG Pforzheim, Entscheidung vom 07.02.2008 - 1 C 284/03 (https://dejure.org/2008,34810)
AG Pforzheim, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 1 C 284/03 (https://dejure.org/2008,34810)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 1004, 823 BGB
    Merchant (Händler) haftet nicht immer für E-Mail-Spam seines Affiliates (Werbepartners)

  • stroemer.de

    Merchant-Haftung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus AG Pforzheim, 07.02.2008 - 1 C 284/03
    Als Störer kann zwar auch derjenige, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (vgl. BGH GRUR 2004, 860 »Internet-Versteigerung«).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus AG Pforzheim, 07.02.2008 - 1 C 284/03
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem Handelnden nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. BGH, GRUR 2001, 1038 f. »ambiente.de«).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

    Auszug aus AG Pforzheim, 07.02.2008 - 1 C 284/03
    Ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen eine Prüfung zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch Genommenen sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGH, GRUR 2003, 969).
  • LG Hamburg, 03.08.2005 - 315 O 296/05

    Markenverletzung: Keine Mitstörerhaftung des Betreibers eines Affiliate-Programms

    Auszug aus AG Pforzheim, 07.02.2008 - 1 C 284/03
    Es ist ihr nicht zuzumuten, ohne konkrete Anhaltspunkte die Einhaltung dieser Verpflichtung durch ihre Werbepartner zu kontrollieren (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 15.12.2005 sowie die Anmerkung hierzu von Ernst, jurisPR-ITR 6/2006, Anm. 3; ähnlich LG Hamburg, Urteil vom 03.08.2005, 315 O 296/05; so wohl auch Spieker, GRUR 2006, 903, 908 hinsichtlich der allgemeinen Störerhaftung, die ein Verschuldenselement voraussetze).
  • LG Berlin, 22.11.2005 - 15 O 710/05

    Zu den notwendigen Vorkehrungen des Betreibers eines Affiliatenetzwerks zur

    Auszug aus AG Pforzheim, 07.02.2008 - 1 C 284/03
    Eine durchgängige Kontrolle wäre ohnehin tatsächlich kaum möglich; es stellt sich jedoch auch die Frage, wie eine »stichprobenartige Überwachung« stattfinden soll (so aber LG Berlin, Urteil vom 08.02.2006, 15 O 710/05; zustimmend Spieker, GRUR 2006, 903, allerdings nur für den Bereich des UWG, MarkenG und UrhG.).
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