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   AG Pirmasens, 05.10.2016 - 2 OWi 467/16   

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AG Pirmasens, 05.10.2016 - 2 OWi 467/16 (https://dejure.org/2016,37787)
AG Pirmasens, Entscheidung vom 05.10.2016 - 2 OWi 467/16 (https://dejure.org/2016,37787)
AG Pirmasens, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - 2 OWi 467/16 (https://dejure.org/2016,37787)
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Volltextveröffentlichung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Komplette Messreihe gibt es unverschlüsselt, Lebensakte haben wir keine

 
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  • AG Kassel, 27.02.2015 - 381 OWi 9673 Js 32833/14

    Entweder Herausgabe der ES 3.0-Messdaten oder Durchsuchung und Beschlagnahme!

    Auszug aus AG Pirmasens, 05.10.2016 - 2 OWi 467/16
    Die Messrohdaten sind Grundlage und originäres, unveränderliches Beweismittel der Geschwindigkeitsmessung und dem Betroffenen auf dessen Wunsch hin zugänglich zu machen (Cierniak, ZfSch 2012, 664ff; AG Kassel, Beschluss vom 27.02.2015, Az.: 381 Owi 9673 Js 32833/14).
  • OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13

    Darlegung der Verfahrensrüge bzgl. Versagung der Einsichtnahme in die

    Auszug aus AG Pirmasens, 05.10.2016 - 2 OWi 467/16
    Nach Mitteilung der Bußgeldbehörde wird tatsächlich auch keine Lebensakte geführt, sodass eine solche auch nicht herausgegeben werden kann (vgl. statt vieler: OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2013, AZ. 311 SsRs 9/13, zitiert bei juris).
  • OLG Naumburg, 27.08.2014 - 6 U 3/14

    Verfügungsbefugnis an Blitzer-Daten

    Auszug aus AG Pirmasens, 05.10.2016 - 2 OWi 467/16
    Die Befugnis, über die Messdaten zu verfügen, steht der Polizeibehörde zu, die diese Daten erzeugt und gespeichert hat und sie demzufolge auch sachverständig auswerten lassen kann (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 27.08.2014, Az.: 6 U 3/14).
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