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AG Prüm, 15.04.2015 - 6 C 12/14 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Wildschadensmeldung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Brandenburg, 02.02.2017 - 31 C 404/15
Zur Haftung des Jagdpächters für Verursachung von Wildschäden durch Dachse und …
Das Schreiben vom 21. Juli 2015 mit der dazugehörigen Anlage - Anlage K 4 (Blatt 16 der Akte, Vor- und Rück-Seite) -, mit dem der Kläger den Wildschaden an Weizen und Dinkel (ökologischer Anbau) auf den o.g. Flächen der Gemarkung gegenüber dem zuständigen Amt Brück angemeldet hat, genügt auch den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Wildschadensmeldung ( AG Prüm , Urteil vom 15.04.2015, Az.: 6 C 12/14, u.a. in: Jagdrechtliche Entscheidungen IX, Nr. 247 ). - AG Wuppertal, 01.12.2020 - 33 C 423/19 Da die Meldung verfristet war, kann dahinstehen, ob sie im Übrigen den Anforderungen des § 34 S. 1 BJagdG genügt, insbesondere ob sie den Umfang der Schäden hätte bezeichnen müssen (vgl. LG Aachen…, Urteil vom 17.08.2012 - 6 S 25/12 -, Rn. 7, juris; AG Prüm, Urteil vom 15.04.2015 - 6 C 12/14 -, Rn. 17 ff., juris).