Rechtsprechung
AG Schwandorf, 22.08.2011 - 2 C 185/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,75974) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Gothaer und ihr VN mit lesenswertem Urteil verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus AG Schwandorf, 22.08.2011 - 2 C 185/10
Infolgedessen hat der Kläger als Geschädigter nachgewiesen, dass die von der Reparaturfirma vorgenommenen Instandsetzungsarbeiten aufgrund des Unfallgeschehens notwendig waren, so dass er die tatsächlichen Reparaturkosten verlangen kann und er nicht darauf verwiesen werden kann, dass ein anderer Reparaturweg günstiger gewesen wäre (vgl. BGH, VI ZR 42/73). - BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der …
Auszug aus AG Schwandorf, 22.08.2011 - 2 C 185/10
Hinsichtlich der abgetretenen Gutachterkosten ist die Abtretung mangels hinreichender Bestimmbarkeit unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 07.06.2011, VI ZR 260/10).