Rechtsprechung
AG Schwerte, 23.03.2012 - 7 C 123/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Bei einer Schadenshöhe von 750,00 spricht eine Vermutung dafür, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, der auch für einen technischen Laien erkennbar ist. Ein Schaden im Bereich bis zu 1.000 ist als Bagatellschaden anzusehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wann darf ein Sachverständigengutachten eingeholt werden?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Ersatz von Gutachterkosten bei Bagatellschaden
Wird zitiert von ...
- AG Greifswald, 23.03.2022 - 44 C 267/21 Die Geringfügigkeit muss sich auch für einen technischen Laien ohne weiteres erschließen (AG Wiesbaden 13.1.11 - 92 C 2205/10 - AG Schwerte 23.2.12 - 7 C 123/11 -).