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   AG Stadthagen, 15.04.2011 - 41 C 278/08 (VII)   

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https://dejure.org/2011,34446
AG Stadthagen, 15.04.2011 - 41 C 278/08 (VII) (https://dejure.org/2011,34446)
AG Stadthagen, Entscheidung vom 15.04.2011 - 41 C 278/08 (VII) (https://dejure.org/2011,34446)
AG Stadthagen, Entscheidung vom 15. April 2011 - 41 C 278/08 (VII) (https://dejure.org/2011,34446)
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    Wann kann die aktuelle Eigentümerliste vorgelegt werden?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

    Auszug aus AG Stadthagen, 15.04.2011 - 41 C 278/08
    Zur Wahrung der Klagefrist kommt es nicht auf die Bezeichnung als Klageschrift oder die technisch zutreffende Formulierung des Antrags, sondern darauf an, dass mit dem Antrag das Rechtsschutzziel zum Ausdruck gebracht wird, eine verbindliche Klärung der Gültigkeit des zur Überprüfung gestellten Beschlusses herbeizuführen (BGH, Urt. v. 2. Oktober 2009, V ZR 235/08, juris; Jennißen/Suilmann, WEG, § 46 Rn. 88).
  • LG Stuttgart, 02.04.2009 - 2 S 34/08

    Vorlage der Eigentümerliste nicht von Gericht zu erwirken!

    Auszug aus AG Stadthagen, 15.04.2011 - 41 C 278/08
    Diese Nachholung ist bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung möglich (BGH a.a.O., LG Stuttgart, Urt. v. 02.04.2009, Az: 2 S 34/08, zitiert nach juris).
  • LG Lüneburg, 29.09.2011 - 5 S 34/11

    Parteiwechsel nach der mündlichen Verhandlung i.R.e. Verfahrens um die

    Auszug aus AG Stadthagen, 15.04.2011 - 41 C 278/08
    Urteil des LG Lüneburg vom 29.09.2011, AZ: 5 S 34/11.
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus AG Stadthagen, 15.04.2011 - 41 C 278/08
    Innerhalb dieser Frist hat der Kläger einen Schriftsatz eingereicht, der inhaltlich den Anforderungen der Vorschrift an die Erhebung der Anfechtungsklage (vgl. BGHZ 179, 230, 235) genügt.
  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09

    Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG )

    Auszug aus AG Stadthagen, 15.04.2011 - 41 C 278/08
    Den Übergang von einer Klage gegen den Verband zu einer Klage gegen seine übrigen Mitglieder ist ein Parteiwechsel (BGH, Urteil v. 06.11.2009, Az: V ZR 73/09, zitiert nach juris).
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