Rechtsprechung
AG Suhl, 01.02.2011 - 1 F 212/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert bemisst sich aus der Summe aus Unterhaltsrückstand und Unterhalt in Höhe der gesetzlichen Verpflichtung; Summe aus Unterhaltsrückstand und Unterhalt in Höhe der gesetzlichen Verpflichtung als Grundlage für die Bemessung des Streitwerts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 42 Abs. 1; GKG § 42 Abs. 5
Streitwert bemisst sich aus der Summe aus Unterhaltsrückstand und Unterhalt in Höhe der gesetzlichen Verpflichtung; Summe aus Unterhaltsrückstand und Unterhalt in Höhe der gesetzlichen Verpflichtung als Grundlage für die Bemessung des Streitwerts
Verfahrensgang
- AG Suhl, 16.07.2010 - 1 F 212/08
- AG Suhl, 01.02.2011 - 1 F 212/08
- OLG Jena, 31.05.2011 - 2 WF 282/11