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   AG Wuppertal, 21.06.2000 - 96 C 119/00   

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https://dejure.org/2000,15047
AG Wuppertal, 21.06.2000 - 96 C 119/00 (https://dejure.org/2000,15047)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 21.06.2000 - 96 C 119/00 (https://dejure.org/2000,15047)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 96 C 119/00 (https://dejure.org/2000,15047)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des ehemaligen Vermieters auf Schadensersatz wegen unterlassener Renovierungsarbeiten nach Beendigung des Wohnraummietverhältnisses

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz; unterlassene Schönheitsreparaturen; unwirksame Nachfristsetzung; Verzug; Erfüllungsverweigerung vor Vertragsbeendigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.05.1986 - VIII ZR 99/85

    Verjährungsbeginn für Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder

    Auszug aus AG Wuppertal, 21.06.2000 - 96 C 119/00
    Die Verjährung nach § 558 BGB beginnt in diesem Fall auch, wenn das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet war (BGHZ 98, 59; Sternel-Mietrecht IV Rdnr. 633).
  • BGH, 13.02.1992 - IX ZR 105/91

    Pflichten des Steuerberaters nach Zugang eines Steuerbescheides; Einbeziehung von

    Auszug aus AG Wuppertal, 21.06.2000 - 96 C 119/00
    Der Auszug allein stellt noch keine endgültige Weigerung des Mieters dar, denn eine ernsthafte und endgültige Verweigerung ist nur dann gegeben, wenn die Erfüllung für den Gläubiger erkennbar, in so bestimmter Weise verweigert wird, dass diese Erklärung als das letzte Wort des Schuldners aufzufassen ist und ein Sinneswandel ausgeschlossen ist (OLG Hamburg WM 1992, 701?.).
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