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AG Zeitz, 14.10.2015 - 13 OWi 714 Js 207238/15 |
Zitiervorschläge
AG Zeitz, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - 13 OWi 714 Js 207238/15 (https://dejure.org/2015,41105)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung einer Geldbuße wegen Außerachtlassens der besonderen Vorsicht beim Rückwärtsfahren mit Unfall
- bussgeldsiegen.de
Außerachtlassens der Vorsicht beim Rückwärtsfahren - Unfall
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Zeitz, 14.10.2015 - 13 OWi 714 Js 207238/15
- OLG Naumburg, 22.12.2015 - 2 Ws 251/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Oldenburg, 09.06.2000 - 6 U 55/00
Haftungsverteilung bei Erfassen eines Fußgängers beim Zurücksetzen eines …
Auszug aus AG Zeitz, 14.10.2015 - 13 OWi 714 Js 207238/15
Ein Kraftfahrer handelt fahrlässig, wenn er sich beim Rückwärtsfahren nicht vergewissert, dass sich kein Hindernis im toten Winkel seines Fahrzeuges befindet (BGH VersR 1975, 430, zit.nach OLG Oldenburg, Urteil vom 09. Juni 2000 - 6 U 55/00 -, juris). - OLG Karlsruhe, 27.07.1973 - 10 U 304/72
Auszug aus AG Zeitz, 14.10.2015 - 13 OWi 714 Js 207238/15
Ein Kraftfahrer handelt fahrlässig, wenn er sich beim Rückwärtsfahren nicht vergewissert, dass sich kein Hindernis im toten Winkel seines Fahrzeuges befindet (BGH VersR 1975, 430, zit.nach OLG Oldenburg, Urteil vom 09. Juni 2000 - 6 U 55/00 -, juris).