Rechtsprechung
AG Zossen, 04.05.2007 - 5 C 6/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- MIR - Medien Internet und Recht
AG Zossen vs. BGH - Keine originäre Forderungsberechtigung (Aktivlegitimation) des Teilnehmernetzbetreibersfür durch Dritte erbrachte Mehrwertdienste.
- openjur.de
- JurPC
TKV § 15
Entgeltforderungen bei Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bezahlung von Mehrwertdiensten i.R. des Betriebs eines Mobilfunknetzes und Teilnehmernetzes; Anspruch aus eigenem Recht
- kanzlei.biz
Keine Forderungsberechtigung des Teilnehmernetzbetreibers für durch Dritte erbrachte Mehrwertdienste
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Keine Gesamtgläubigerschaft des TNB und des Dienstleisters für Vergütungen von Telefon-Mehrwertdiensten
Papierfundstellen
- MMR 2007, 741
- MIR 2007, Dok. 359
- K&R 2007, 604
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.11.2006 - III ZR 58/06
Geltendmachung von Vergütungen für die Nutzung von Mehrwertdienstangeboten durch …
Auszug aus AG Zossen, 04.05.2007 - 5 C 6/07
Das macht auch § 15 Abs. 1 Satz 1 TKV deutlich, der dem Teilnehmernetzbetreiber nur die Befugnis zur Rechnungslegung auch für Forderungen Dritter gibt (so auch BGH, NJW 2007, 438; vgl. weiter Vander , K&R 2006, 566/569 f.).Das von der Klägerin angeführte Urteil des BGH vom 16.11.2006 (NJW 2007, 438) rechtfertigt keine andere Betrachtung.
Bei einem - wie immer dogmatisch begründeten - Einwendungsdurchgriff im Sinne des BGH (NJW 2007, 438) reduziert sich damit das Interesse des Teilnehmernetzbetreibers an einem eigenen Forderungsrecht auf den schlichten Wunsch nach einem reibungslosen Inkasso ohne Rücksicht auf gesetzliche Regelungen und insbesondere ohne die Notwendigkeit, die unter Umständen vertraulichen Abtretungsvereinbarungen mit den Drittanbietern offen zu legen (BGH NJW 2007 438/439; Ditscheid , MMR 2007, 210/212).
- BGH, 20.10.2005 - III ZR 37/05
Rechte eines Telefonkunden bei Ansprüchen auf Zahlung von Entgelt für …
Auszug aus AG Zossen, 04.05.2007 - 5 C 6/07
Die Inkassoberechtigung und -verpflichtung setzt wirksam begründete Forderungen der Drittanbieter voraus ( Härting , S. 43; Skrobotz , CR 2006, 100).