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   AG Zossen, 31.07.2014 - 75 C 8/13   

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https://dejure.org/2014,34849
AG Zossen, 31.07.2014 - 75 C 8/13 (https://dejure.org/2014,34849)
AG Zossen, Entscheidung vom 31.07.2014 - 75 C 8/13 (https://dejure.org/2014,34849)
AG Zossen, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - 75 C 8/13 (https://dejure.org/2014,34849)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 31.05.2017 - 34 Wx 386/16

    Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentümers widerruflich bis zum Eingang

    II. Die Zustimmung zum dinglichen Rechtsgeschäft kann bis zum Eingang des Umschreibungsantrags beim Grundbuchamt auch dann widerrufen werden, wenn die Zustimmung zum schuldrechtlichen Vertrag wirksam erteilt war (Anschluss an AG Zossen ZWE 2015, 37; a. A. OLG Düsseldorf DNotZ 2011, 625).

    Die fehlende Zustimmung führe nach § 12 Abs. 3 WEG zur schwebenden Unwirksamkeit sowohl des schuldrechtlichen wie des dinglichen Rechtsgeschäfts (OLG Celle RNotZ 2005, 544; ebenso AG Zossen vom 31.7.2014, 75 C 8/13, nach juris; OLG Hamm, Rpfleger 2001, 405; OLG Hamm DNotZ 2011, 375; OLG Hamburg, ZMR 2011, 815).

  • OLG München, 31.05.2017 - 34 Wx 371/16

    Widerruflichkeit der Zustimmungserklärung der Hausverwaltung zur Veräußerung des

    Da der Vollzug des dinglichen Geschäfts die Eintragung erfordere, sei ein Verlust der Rechtsposition, aus der sich die Zustimmungsbefugnis ergebe, vor dem Vollzug des Hauptgeschäfts nach allgemeinen Grundsätzen für die Wirksamkeit der Erklärung beachtlich; die fehlende Zustimmung führe nach § 12 Abs. 3 WEG zur schwebenden Unwirksamkeit sowohl des schuldrechtlichen wie des dinglichen Rechtsgeschäfts (OLG Celle RNotZ 2005, 544; ebenso AG Zossen vom 31.7.2014, 75 C 8/13, nach juris; OLG Hamm, Rpfleger 2001, 405; OLG Hamm DNotZ 2011, 375; OLG Hamburg, ZMR 2011, 815).
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