Rechtsprechung
AG Bielefeld, 25.07.2018 - 401 C 275/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Räumung eines zu Wohnzwecken gemieteten Einfamilienhauses wegen in dem Objekt gehaltener Reptilien aufgrund fristloser Kündigung aus wichtigem Grund (hier: Tierhaltung ohne Erlaubnis)
- mietrechtsiegen.de
Zulässigkeit der Haltung: Warane in Mietwohnung / Mietshaus
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Fristlose Kündigung wegen Haltung größere Warane im Mitobjekt
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Halten von Waranen und Aufzucht von Chamäleons rechtfertigen fristlose Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Zur fristlosen Kündigung wegen Tierhaltung - bei Waranen und Chamäleons ist Schluss!
- caspers-mock.de (Kurzinformation)
Haustiere in der Mietwohnung - Welche Haustiere muss der Vermieter dulden?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Halten von Waranen und Aufzucht von Chamäleons rechtfertigen fristlose Kündigung (IMR 2019, 1021)
Papierfundstellen
- ZMR 2018, 943
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.01.2013 - VIII ZR 329/11
Wohnraummiete: Haltung eines Bearded Collie in der Mietwohnung
Auszug aus AG Bielefeld, 25.07.2018 - 401 C 275/17
Zu den Beurteilungskriterien zählen insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung sowie des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter, und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung des Vermieters sowie besondere Bedürfnisse des Mieters (BGH WuM 2013, 152). - BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06
Tierhaltung in Mietwohnung
Auszug aus AG Bielefeld, 25.07.2018 - 401 C 275/17
Was zum normalen Mietgebrauch gehört lässt sich nach Auffassung des BGH nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten feststellen (BGH NJW 2008, 218). - OLG Karlsruhe, 29.12.2003 - 14 Wx 51/03
Wohnungseigentum: Haltung von mehreren Reptilien in einer Eigentumswohnung
Auszug aus AG Bielefeld, 25.07.2018 - 401 C 275/17
Das Halten exotische Tiere, auf die Mitbewohner allgemein mit Abscheu, Ekel oder Angst reagieren, gehört nicht zum Wohngebrauch (OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 951).